Hablowetz Communications People GmbH, Köln (Widdersdorfer Str. 207, 50825 Köln). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Hablowetz Communications Cologne GmbH am 01.07.2005 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Hablowetz Communications People GmbH, Köln (Widdersdorfer Str. 207, 50825 Köln). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 21.02.2005 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlungen vom gleichen Tage mit der Hablowetz Communications Cologne GmbH mit Sitz in Köln(Amtsgericht Köln, HRB 32981) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.