HRB 9665: Habrock & Söhne GmbH, Sassenberg, Lappenbrink 76, 48336 Sassenberg. Die Gesellschafterversammlung vom 21.07.2021 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Gegenstand des Unternehmens) und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Neuer Unternehmensgegenstand: Gegenstand des Unternehmens ist der Handel mit Schlacht- und Nutzvieh sowie Güterkraftverkehr. Innerhalb dieser Grenzen kann die Gesellschaft alle Geschäfte und Maßnahmen durchführen, die zur Erreichung des Geschäftszweckes nützlich sind. Die Gesellschaft kann sich an anderen Gesellschaften beteiligen, insbesondere als Komplementärin.
HRB 9665: Habrock & Söhne GmbH, Sassenberg, Lappenbrink 76, 48336 Sassenberg. Nicht mehr Geschäftsführer: Habrock, Rudolf, Kaufmann, Sassenberg. Bestellt als Geschäftsführer: Habrock, René, Sassenberg, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Habrock & Söhne GmbH, Sassenberg, Lappenbrink 76, 48336 Sassenberg. Nicht mehr Geschäftsführer: Habrock, Robert, Kaufmann, Sassenberg, * ‒.‒.‒‒.
Josef Habrock & Söhne Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Sassenberg, Lappenbrink 76, 48336 Sassenberg. Die Gesellschafterversammlung vom 20.02.2009 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma und Sitz) und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen. Weiter hat die Gesellschafterversammlung am 20.02.2009 beschlossen, das Stammkapital (DEM 50.000,00) auf Euro umzustellen, es von dann EUR 25.564,59 um EUR 435,41 auf EUR 26.000,00 zu erhöhen und den Gesellschaftsvertrag in § 4 (Stammkapital und Gesellschafter) zu ändern. Neue Firma: Habrock & Söhne GmbH. Geschäftsanschrift: Lappenbrink 76, 48336 Sassenberg. 26.000,00 EUR. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der #DV.UmF(Text="Bitte wählen Sie die zutreffende Art nach UmwG aus!",Eingabe="Verschmelzung","Aufspaltung","Abspaltung","Ausgliederung","Vermögensübertragung","formwechselnden Umwandlung") beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der #DV.UmF in das Register des Sitzes #DV.RTr(Text="Bitte wählen Sie aus, ob ein oder mehrere andere Rechtsträger betroffen sind!",Eingabe="desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger","derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger") sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die #DV.UmF die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.