HRA 114899: Maison Trần e.K., München, Margarete-Steiff-Str. 30, 80997 München. Firma geändert, nun: Hachi e. K.
HRA 114899: Maison Trần e.K., München, Margarete-Steiff-Str. 30, 80997 München. (Lebensmittelverarbeitung und Lebensmittelproduktion; Import und Export von Nahrungsmitteln, Lebensmitteln, Haushaltssachen und anderen Produkten ; Design und Bau für Gastronomie und Franchise; Dienstleistungen des Einzelhandels über das Internet und in den Bereichen Lebensmittel und Getränke, Haushaltswaren, Elektrowaren und Elektronikwaren, Feuerwerkskörper, Uhren und Schmuckwaren, Einrichtungs- und Dekorationswaren, Bekleidungsartikel, Schuhe und Textilien, Spielwaren, Sportwaren, Tabakwaren und sonstige Genussmittel; Gästeverpflegung in Restaurants, Verpflegungsdienstleistungen von Restaurants mit Außer-Haus Verkauf; Herstellung von und Handel mit Blumen und Pflanzen, Kosmetik, Nails und Friseurbedarf; Nahrungsergänzungsmitteln; Dienstleistungen im Bereich Informationstechnologie, Betrieb von Online-Plattformen und Marketing; Erwerb und Halten von Immobilien; Beteiligung an Projekten; Durchführung von Investitionen insbesondere Wertpapiere aller Art; Foto und Videodienstleistungen; Unternehmensberatung; ausgenommen sind jedoch Tätigkeiten, die einer staatlichen Erlaubnis bedürfen.). Einzelkaufmann / Einzelkauffrau. Geschäftsanschrift: Margarete-Steiff-Str. 30, 80997 München. Inhaber: Nguyen, Thi Thu Ha, München, * ‒.‒.‒‒. Entstanden durch Verschmelzung der Loucé GmbH, mit dem Sitz in München (Amtsgericht München HRB 266457) mit dem Vermögen des Alleingesellschafters. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.