HRA 42571 B: Hafen und Hof e.K., Berlin, Zur Alten Flussbadeanstalt 5, 10317 Berlin. Rechtsverhaeltnis: Das Einzelunternehmen hat auf Grund des Ausgliederungsvertrages vom 24.07.2015 und des Zustimungsbeschlusses der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag durch Ausgliederung sein Vermögen als Ganzes auf die Hafen & Hof Grundbesitz GmbH & Co. KG mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRA 51158) übertragen. Die Firma ist erloschen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.
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