Hagemann Holding GmbH, Hamburg (Am Kaiserkai 1, 20457 Hamburg). Die Gesellschaft ist gemäß § 394 Absatz 1 FamFG wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen gelöscht.
Hagemann Holding GmbH, Hamburg (Am Kaiserkai 1, 20457 Hamburg).Das Registergericht beabsichtigt, die im Handelsregister eingetragene Gesellschaft von Amts wegen nach § 394 FamFG zu löschen. Die Frist zur Erhebung eines Widerspruchs gegen die beabsichtigte Löschung wird auf 3 Monate festgesetzt.
GRUNDA Gesellschaft für Grundbesitz m.b.H., Hamburg (Raboisen 16, 20095 Hamburg). Die Gesellschafterversammlung vom 11.08.2006 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in den §§ 1 (Firma) und 2 (Gegenstand) beschlossen. Neue Firma: Hagemann Holding GmbH. Neuer Unternehmensgegenstand: die Beteiligung als persönlich haftende, geschäftsführende Gesellschafterin an Kommanditgesellschaften sowie die Beteiligung und Übernahme der Geschäftsführung anderer Gesellschaften jeder Rechtsform. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 11.08.2006 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 11.08.2006 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 14.08.2006 mit der W.H. Beratungs- und Beteiligungs GmbH mit Sitz in Hamburg (AG Hamburg HRB 99247) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.