Hagemeister Bauunternehmen GmbH, Bad Lippspringe (Karlstr. 40, 33175 Bad Lippspringe). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Hagemeister Bauträger GmbH am 21.11.2005 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Hagemeister Bauunternehmen GmbH, Bad Lippspringe (Karlstr. 40, 33175 Bad Lippspringe). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 15.08.2005 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 15.08.2005 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 15.08.2005 mit der Hagemeister Bauträger GmbH mit Sitz in Bad Lippspringe (Amtsgericht Paderborn, HRB 1767) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Hagemeister Bauunternehmen GmbH, Bad Lippspringe (Karlstr. 40, 33175 Bad Lippspringe). Die Gesellschafterversammlung hat am 11.08.2005 beschlossen, das Stammkapital (DEM 250.000,00) auf Euro umzustellen, es von dann EUR 127.822,97 um EUR 177,03 auf EUR 128.000,00 zu erhöhen und den Gesellschaftsvertrag in § 2 (Stammkapital, Stammeinlagen) zu ändern.