Hagemeyer Deutschland Holding GmbH, München, (Landsberger Str. 312, 80339 München).Die Verschmelzung wurde am 20.10.2008 in das Register der übernehmenden Gesellschaft eingetragen (siehe Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 81553).
Hagemeyer Deutschland Holding GmbH, München (Landsberger Str. 312, 80339 München). Berichtigung zu Eintrag Nr. 4 aufgrund Feststellung des Notars vom 02.10.2008: Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 28.08.2008 sowie der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Galatea Einhundertvierzigste Vermögensverwaltungs-GmbH mit dem Sitz in Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 81553) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Hagemeyer Deutschland Holding GmbH, München (Landsberger Str. 312, 80339 München). Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 28.08.2008 sowie der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Galatea Einundvierzigste Vermögensverwaltungs-GmbH mit dem Sitz in Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 81553) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Hagemeyer Deutschland Holding GmbH, München (Landsberger Str. 312, 80687 München). Ausgeschieden: Geschäftsführer: Ganghofer, Götz, Pullach, * ‒.‒.‒‒. Bestellt: Geschäftsführer: Töpfer, Uwe, München, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Hagemeyer Deutschland Holding GmbH, München (Landsberger Str. 312, 80687 München). Ausgeschieden: Geschäftsführer: Zekhuis, Paul Hendrikus, Rotterdam/Niederlande, * ‒.‒.‒‒. Bestellt: Geschäftsführer: Koster, Klaus, München, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
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