Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftender Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
6 |
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b)
Die Gesellschaft ist gemäß § 394 Absatz 1 FamFG wegen
Vermögenslosigkeit von Amts wegen gelöscht. |
a)
23.01.2024
Blomenkamp |
5 |
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b)
Durch Beschluss des Amtsgerichts Düsseldorf (Az. 505 IN
12/16) vom 02.08.2023 ist das Insolvenzverfahren nach
Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben (§ 200 InsO). Von
Amts wegen eingetragen. |
a)
21.08.2023
Esser |
HRB 14520: Hagen Verwaltungs-GmbH, Korschenbroich, Püllenweg 42, 41352 Korschenbroich. Durch Beschluss des Amtsgerichts Düsseldorf (505 IN12/16) vom 18. April 2016 ist über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen.
HRB 14520: Hagen Verwaltungs-GmbH, Korschenbroich, Am Buscherhof 2a, 41352 Korschenbroich. Änderung zur Geschäftsanschrift: Püllenweg 42, 41352 Korschenbroich.
Hagen Verwaltungs-GmbH, Korschenbroich (Am Buscherhof 2a, 41352 Korschenbroich). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 4. Dezember 2007. Gegenstand: Beteiligung als persönlich haftende Gesellschafterin an der Hagen Baugesellschaft mbH & Co. KG mit dem Sitz in Korschenbroich, deren Gegenstand der Betrieb einer Bauunternehmung ist. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Die Gesellschaft wird durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann einem oder mehreren Geschäftsführern die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft stets einzeln zu vertreten. Jeder Geschäftsführer kann durch Gesellschafterbeschluss von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden. Geschäftsführer: Hagen, Thomas, Korschenbroich, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.