Hagenkamp GmbH & Co. KG, Beckum, Wilhelmstr. 8, 59269 Beckum.Die Gesellschaft ist durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen aufgelöst (Beschluss des Amtsgerichts Münster vom 01.02.2010 - 79 IN 110/09) . Gemäß § 143 Absatz 1 Satz 3, § 161 Absatz 2 HGB von Amts wegen eingetragen.
Hagenkamp GmbH & Co. KG, Beckum, Wilhelmstr. 8, 59269 Beckum.Geschäftsanschrift: Wilhelmstr. 8, 59269 Beckum. eingetreten als Persönlich haftender Gesellschafter: Hagenkamp, Jochen, Beckum, * ‒.‒.‒‒, mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Ausgeschieden als Persönlich haftender Gesellschafter: Hagenkamp Beteiligungs-GmbH, Beckum (Münster HRB 9757).
Hagenkamp GmbH & Co. KG, Beckum (Wilhelmstr. 8, 59269 Beckum, Gegenstand des Unternehmens ist die Unternehmensberatung im Wirtschafts- und Finanzbereich, maßgeblich in allen Fragen der Betriebsorganisation und Betriebsplanung, der Kapitalanlage und Kreditmittelbeschaffung.Die Gesellschaft berät Privatleute ebenfalls in allen Wirtschaftsfragen, insbesondere auf dem Sektor der Kapitalanlage, der Beschaffung und nimmt treuhänderische Aufgaben wahr. Sie erbringt oder vermittelt sämtliche Sach- und Dienstleistungen im Rahmen der Durchführung vorstehender Beratungen.). Kommanditgesellschaft. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: Hagenkamp Beteiligungs-GmbH, Beckum (Münster HRB 9757), Die Hagenkamp Beteiligungs-GmbH und ihre Geschäftsführer sind befugt im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Hagenkamp GmbH, Beckum (Münster HRB 7597) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 18.04.2005. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.