Hager Electro GmbH, Saarbrücken (Im Hofgarten 1, 66131 Saarbrücken). Die Gesellschaft ist nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 08.08.2006 im Wege des Formwechsels in die Hager Electro GmbH & Co. KG mit Sitz in Saarbrücken (AG Saarbrücken HRA 10003) umgewandelt. Der Formwechsel ist wirksam geworden mit der Eintragung des Rechtsträgers neuer Rechtsform am 18.10.2006. Der zwischen der Gesellschaft und der Hager AG mit Sitz in Saarbrücken (HRB 12304 AG Saarbrücken) als herrschender Gesellschaft am 26.08.2002 abgeschlossene Gewinnabführungsvertragist beendet. Prokura erloschen: Gouth, Fernand, Rohrbach-Les-Bitche/Frankreich, * ‒.‒.‒‒; Holzer, Nikolaus Ulrich, Neunkirchen, * ‒.‒.‒‒; Schmitt, Bertrand, Mandelbachtal; Schömer, Pascal, Blieskastel, * ‒.‒.‒‒; Thomé, Johannes, Ludwigshafen, * ‒.‒.‒‒; Weber, Jürgen, Blieskastel. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
66131 Saarbrücken
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Amtsgericht: Saarbrücken
Rechtsform: GmbH