Hahn & Vetter GmbH, Gaggenau, Waldstr. 31a, 76571 Gaggenau.Die Eintragung der Verschmelzung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers ist am erfolgt. Gemäß § 19 Abs. 2 UmwG von Amts wegen eingetragen. Mit dem Wirksamwerden der Verschmelzung ist der am 10.05.1990 abgeschlossene Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der Werner Hahn KG mit Sitz in Gaggenau kraft Gesetzes beendet. Das Registerblatt ist geschlossen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Beendigung des Vertrages in das Handelsregister nach § 10 HGB als bekanntgemacht gilt, ist vom anderen Vertragsteil Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung zu diesem Zweck bei ihm melden.
76571 Gaggenau
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Amtsgericht: Mannheim
Rechtsform: GmbH