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Hahn & Vetter GmbH, Gaggenau (HRB 520664) inaktiv

Firmendaten

Anschrift
Waldstr. 31 a
76571 Gaggenau
Frühere Anschriften: 0
Keine frühere Adresse vorhanden
Kontaktmöglichkeit
Telefon: keine Angabe
Fax: keine Angabe
E-Mail: keine Angabe
Webseite: keine Angabe
Netzwerke:
Details zum Unternehmen
Gründung: keine Angabe
Mitarbeiterzahl: keine Angabe
Stammkapital: keine Angabe
Branche: 0 keine Angabe
Register
Registernr.: HRB 520664
Amtsgericht: Mannheim
Rechtsform: GmbH
Kurzzusammenfassung zum Unternehmen
Die Hahn & Vetter GmbH aus Gaggenau war im Handelsregister Mannheim unter der Nummer HRB 520664 verzeichnet. Nach der Gründung am hat die Hahn & Vetter GmbH ihren Standort nicht geändert. Die Hahn & Vetter GmbH wies zuletzt 0 Entscheider in der ersten Führungsebene auf (z.B. Geschäftsführer und Prokuristen).
(Letzte Profiländerung: 09.05.2020)

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Registermeldungen 2

Calendar 21.08.2009
Löschung

Hahn & Vetter GmbH, Gaggenau, Waldstr. 31a, 76571 Gaggenau.Die Eintragung der Verschmelzung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers ist am erfolgt. Gemäß § 19 Abs. 2 UmwG von Amts wegen eingetragen. Mit dem Wirksamwerden der Verschmelzung ist der am 10.05.1990 abgeschlossene Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der Werner Hahn KG mit Sitz in Gaggenau kraft Gesetzes beendet. Das Registerblatt ist geschlossen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Beendigung des Vertrages in das Handelsregister nach § 10 HGB als bekanntgemacht gilt, ist vom anderen Vertragsteil Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung zu diesem Zweck bei ihm melden.

Calendar 21.08.2009
Veränderung

Hahn & Vetter GmbH, Gaggenau, Waldstr. 31a, 76571 Gaggenau.Geschäftsanschrift: Waldstr. 31a, 76571 Gaggenau. Die Gesellschaft (übertragender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 17.08.2009 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 17.08.2009 mit der Kommanditgesellschaft unter der Firma "Werner Hahn GmbH & Co. KG", Gaggenau (Amtsgericht Mannheim HRA 520266) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Die Verschmelzung wird erst mit der Eintragung der Verschmelzung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers wirksam. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Historie 1

21.08.2009
Registervorgang

Löschung 19.08.2009