HRB 760903: Hahn Automobile GmbH, Kornwestheim, Leibnizstraße 1, 70806 Kornwestheim. Die Gesellschaft (übertragender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 09.06.2021 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 09.06.2021 mit der Kommanditgesellschaft unter der Firma "Hahn Automobile GmbH + Co. KG", Fellbach (Amtsgericht Stuttgart HRA 260754) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Das Registerblatt ist geschlossen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 760903: Hahn Automobile GmbH, Kornwestheim, Leibnizstraße 1, 70806 Kornwestheim. Errichtet: Zweigniederlassung unter gleicher Firma mit Zusatz: Niederlassung Pforzheim, Habermehlstraße, 75172 Pforzheim, 75172 Pforzheim, Geschäftsanschrift: Habermehlstraße 52, 75172 Pforzheim; Niederlassung Pforzheim, Im Hinteren Zeil, 75179 Pforzheim, 75179 Pforzheim, Geschäftsanschrift: Im Hinteren Zeil 22, 75179 Pforzheim; Niederlassung Pforzheim, Karlsruher Straße, 75179 Pforzheim, 75179 Pforzheim, Geschäftsanschrift: Karlsruher Straße 32, 75179 Pforzheim. Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 18.12.2020 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 18.12.2020 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Hahn Automobile Pforzheim GmbH", Pforzheim (Amtsgericht Mannheim HRB 720922) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 760903: Hahn Automobile GmbH, Kornwestheim, Leibnizstraße 1, 70806 Kornwestheim. Bestellt als Geschäftsführer: Hahn, Steffen, Stuttgart, * ‒.‒.‒‒.
HRB 760903: Hahn Automobile GmbH, Kornwestheim, Leibnizstraße 1, 70806 Kornwestheim. Nicht mehr Geschäftsführer: Hahn, Steffen, Stuttgart, * ‒.‒.‒‒.
HRB 760903: Hahn Automobile GmbH, Kornwestheim, Leibnizstraße 1, 70806 Kornwestheim. Nicht mehr Geschäftsführer: Klumpp, Götz Markus, Fellbach, * ‒.‒.‒‒.
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