Hairlife GmbH, Mönchengladbach, (Bismarckstraße 42, 41061 Mönchengladbach).Die Verschmelzung ist mit Eintragung auf dem Registerblatt des neuen Rechtsträgers (Amtsgericht Mönchengladbach HRA 6349) am 03.09.2008 wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
41061 Mönchengladbach
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Amtsgericht: Moenchengladbach
Rechtsform: GmbH