Halberg Guss Vertriebs- und Einkaufs GmbH & Co. KG, Saarbrücken, (Kirchstr. 16, 66130 Saarbrücken).Die Gesellschaft ist durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens des Amtsgerichts Saarbrücken( 109 IN 50/09 ) kraft Gesetzes aufgelöst. Gemäß § 143 Abs.1 S.2 u.3 i.V.m. § 161 Abs.2 HGB von Amts wegen eingetragen.
Halberg Guss Vertriebs- und Einkaufs GmbH & Co. KG, Saarbrücken (Kirchstr. 16, 66130 Saarbrücken). Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers (HALBERG GUSS GmbH, AG Saarbrücken HRB 8802) am 30.03.2007 wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Halberg Guss Vertriebs- und Einkaufs GmbH & Co. KG, Saarbrücken (Kirchstr. 16, 66130 Saarbrücken). Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 22.12.2006 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 22.12.2006 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 22.12.2006 Teile des Vermögens der HALBERG-GUSS GmbH mit Sitz in Saarbrücken (Amtsgericht Saarbrücken, HRB 8802) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung - zur Aufnahme - gemäß §§ 123 Abs. 3, 126 ff UmwG übernommen. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Halberg Guss Vertriebs- und Einkaufs GmbH & Co. KG, Saarbrücken (Kirchstr. 16, 66130 Saarbrücken, Vertrieb und Einkauf von Gießereiprodukten sowie Beschaffung von Rohstoffen und sonstigen Gütern zu deren Herstellung). Kommanditgesellschaft. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftende Gesellschafterin: Halberg Guss Vertriebs GmbH, Saarbrücken (Amtsgericht Saarbrücken HRB 16013), mit der Befugnis für sich und ihre Vertretungsorgane, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.