HRB 15158: Halberg Holding I. GmbH, Saarbrücken (Kirchstraße 16, 66130 Saarbrücken). Von Amts wegen eingetragen nach § 394 FamFG: Die Gesellschaft ist wegen Vermögenslosigkeit gelöscht.
HRB 15158: Halberg Holding I. GmbH, Saarbrücken (Kirchstraße 16, 66130 Saarbrücken). Es ist beabsichtigt, die Gesellschaft von Amts wegen gemäß § 394 FamFG wegen Vermögenslosigkeit zu löschen. Gegen die Löschung von Amts wegen ist das Rechtsmittel des Widerspruchs statthaft. Der Widerspruch ist binnen einer Frist von 3 Monaten beginnend mit dem Tag dieser Veröffentlichung durch Einreichen eines Widerspruchsschreibens -schriftlich oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle- beim Amtsgericht Saarbrücken, -zentrales Handelsregister-, Mainzerstr.178, 66121 Saarbrücken einzulegen. Der Widerspruch muss die Bezeichnung der angefochtenen Löschungsankündigung enthalten sowie die Erklärung, dass Widerspruch eingelegt wird. Er ist vom Widerspruchsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Halberg Holding I. GmbH, Saarbrücken (Kirchstraße 16, 66130 SaarbrückenDie Gesellschaft ist infolge Eröffnung des Insolvenzverfahrens (Amtsgericht Saarbrücken Az.: 109 IN 88/10) kraft Gesetzes aufgelöst. Gemäß § 65 Abs. 1 GmbHG von Amts wegen eingetragen.
Halberg Holding I. GmbH, Saarbrücken, (Kirchstraße 16, 66130 Saarbrücken).Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 11.09.2009 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 11.09.2009 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 11.09.2009 mit der Halberg Holding II. GmbH mit Sitz in Saarbrücken (AG Saarbrücken HRB 15159) als übertragender Rechtsträger unter Ausschluss der Abwicklung im Wege der Verschmelzung nach §§ 2, 4 ff UmwG - Verschmelzung durch Aufnahme - verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
AB 11/05 Vermögensverwaltungs GmbH, München (Kirchstr. 16, 66130 Saarbrücken). Sitz verlegt nach Saarbrücken (nun AG Saarbrücken HRB 15158). Neue Firma: Halberg Holding I. GmbH. Neuer Sitz: Saarbrücken.
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