Halbfeld Entsorgungs-GmbH, Oberhausen, Geitlingstr. 101, 45472 Mülheim an der Ruhr. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Harmuth Entsorgung GmbH am 12.09.2011 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Halbfeld Entsorgungs-GmbH, Oberhausen, Geitlingstr. 101, 45472 Mülheim an der Ruhr. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 12.08.2011 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom selben Tage mit der Harmuth Entsorgung GmbH mit Sitz in Mülheim an der Ruhr (Amtsgericht Duisburg HRB 14764) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Halbfeld Entsorgungs-GmbH, Oberhausen, Geitlingstr. 101, 45472 Mülheim an der Ruhr. Geschäftsanschrift: Geitlingstr. 101, 45472 Mülheim an der Ruhr. Nicht mehr Geschäftsführer: Halbfeld, Hans-Jürgen, Oberhausen, * ‒.‒.‒‒.
Halbfeld Entsorgungs-GmbH, Oberhausen (Egelfurthstr. 22, 46149 Oberhausen). Nicht mehr Geschäftsführer: Strüngmann, Stefan, Mülheim a. d. Ruhr, * ‒.‒.‒‒. Neu bestellt als Geschäftsführer: Harmuth, Stefan, Mülheim an der Ruhr, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.