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Haller & Collegen Steuerberatungsgesellschaft mbH, Norderstedt (HRB 4296 NO) inaktiv

Firmendaten

Anschrift
Heidbergstr. 104
22846 Norderstedt
Frühere Anschriften: 0
Keine frühere Adresse vorhanden
Kontaktmöglichkeit
Telefon: keine Angabe
Fax: keine Angabe
E-Mail: keine Angabe
Webseite: keine Angabe
Netzwerke:
Details zum Unternehmen
Gründung: keine Angabe
Mitarbeiterzahl: im Vollprofil enthalten
Stammkapital: keine Angabe
Branche: 1 im Vollprofil enthalten
Register
Registernr.: HRB 4296 NO
Amtsgericht: Kiel
Rechtsform: GmbH
Kurzzusammenfassung zum Unternehmen
Die Haller & Collegen Steuerberatungsgesellschaft mbH aus Norderstedt war im Handelsregister Kiel unter der Nummer HRB 4296 NO verzeichnet. Nach der Gründung am hat die Haller & Collegen Steuerberatungsgesellschaft mbH ihren Standort nicht geändert. Die Haller & Collegen Steuerberatungsgesellschaft mbH wies zuletzt 0 Entscheider in der ersten Führungsebene auf (z.B. Geschäftsführer und Prokuristen).
(Letzte Profiländerung: 28.04.2021)

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Registermeldungen 2

Calendar 18.09.2007
Veränderung

Haller & Collegen Steuerberatungsgesellschaft mbH, Norderstedt(Heidbergstr. 104, 22846 Norderstedt). Die Verschmelzung ist mit der am 30.08.2007 erfolgten Eintragung (Amtsgericht Hamburg, HRA 105896) in das Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers wirksam geworden. Die Firma ist erloschen..

Calendar 16.07.2007
Veränderung

Haller & Collegen Steuerberatungsgesellschaft mbH, Norderstedt(Heidbergstr. 104, 22846 Norderstedt). Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 01.06.2007 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage durch Übertragung ihres Vermögens als Ganzes unter Auflösung ohne Abwicklung auf die Rösler & Haller Kommanditgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft mit Sitz in Hamburg (Amtsgericht Hamburg, HRA 105896) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst mit der Eintragung in das Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers wirksam. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist..