HamaTech AG, Kahl, Hanauer Landstraße 103, 63796 Kahl.Geschäftsanschrift: Hanauer Landstraße 103, 63796 Kahl. Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 31.10.2007 sowie des Beschlusses ihrer Hauptversammlung vom 17.12.2007 mit der Singulus Technologies Aktiengesellschaft mit dem Sitz in Kahl am Main (Amtsgericht Aschaffenburg HRB 6649) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HamaTech AG, Kahl, Hanauer Landstraße 103, 63796 Kahl.Die Verschmelzung wurde am 24.02.2009 in das Register der übernehmenden Gesellschaft eingetragen (siehe Amtsgericht Aschaffenburg HRB 6649).
HamaTech AG, Sternenfels (Hanauer Landstr. 103, 63796 Kahl). Sitz verlegt; nun: Kahl (Amtsgericht Aschaffenburg HRB 10195). Das Registerblatt ist geschlossen.
HamaTech AG, Kahl (Hanauer Landstr. 103, 63796 Kahl). Die Gesellschaft hat den Entwurf des Verschmelzungsvertrages zwischen ihr und der SINGULUS TECHNOLOGIES Aktiengesellschaft, Kahl am Main (Amtsgericht Aschaffenburg HRB 6649) beim Amtsgericht Aschaffenburg (Registergericht) zur Einsichtnahme eingereicht.
HamaTech AG, Kahl (Hanauer Landstr. 103, 63796 Kahl). Aktiengesellschaft. Satzung vom 29.12.1998. Die Hauptversammlung vom 21.08.2007 hat die Änderung des § 1 (Sitz, bisher Sternenfels, Amtsgericht Mannheim HRB 511199) der Satzung beschlossen. Gegenstand des Unternehmens: die Forschung und Entwicklung, insbesondere industrielle Herstellung und der Vertrieb von Maschinen, Maschinenbauteilen und Geräten aller Art, vor allem für die Optical Disc und Halbleiterindustrie. Die Gesellschaft kann sich auch auf das Halten von Beteiligungen sowie die Verwaltung eigenen Vermögens beschränken. Grundkapital: 30.000.000,00 EUR. Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Jedes Vorstandsmitglied ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Vorstand: Dr. Pawlakowitsch, Anton, Kahl, * ‒.‒.‒‒. Entstanden auf Grund formwechselnder Umwandlung gem. §§ 190 ff UmwG durch Umwandlungsbeschluss vom 29.12.1998. Die Hauptversammlung vom 14.05.2004 hat die bedingte Erhöhung des Grundkapitals um bis zu 3.000.000,-- EUR zur Durchführung von bis zum 13.05.2009 begebene Wandelschuldverschreibungen oder Optionsschuldverschreibungen beschlossen. (bedingtes Kapial III) Der Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital in der Zeit bis zum 13.05.2009 mit Zustimmung des Aufsichtsrats durch Ausgabe von bis zu 10.000.000,-- EUR neuen, auf den Inhaber lautende Stückaktien gegen Bar- oder Sacheinlagen einmalig oder mehrmalig, insgesamt jedoch höchstens um bis zu 10.000.000 EUR zu erhöhen. (genehmigtes Kapital). Den Aktionären ist mit den nachfolgenden Einschränkungen ein Bezugsrecht einzuräumen. Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates den weiteren Inhalt der Aktienrechte und die Bedingungen der Aktienausgabe festzulegen. Der Vorstand wird ferner ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre in folgenden Fällen auszuschließen: - um etwaige Spitzenbeträge unter Ausschluß des Bezugsrechts der Aktionäre zu verwerten, - bei Kapitalerhöhungen gegen Sacheinlagen zur Gewährung von Aktien zum Zweck des Erwerbs von Unternehmen, Unternehmensteilen oder Beteiligungen an Unternehmen, - wenn die Kapitalerhöhung gegen Bareinlage erfolgt und der Ausgabebetrag der neuen Aktien den Börsenpreis der bereits börsennotierten Aktien gleicher Gattung und Ausstattung zum Zeitpunkt der endgültigen Festlegung des Ausgabebetrages durch den Vorstand nicht wesentlich i.S. d. §§ 200 Abs. 1 und 2, 186 Abs. 3 Satz 4 AktG unterschreitet und der auf die neuen Aktien, die für das Bezugsrecht ausgeschlossen wird, insgesamt entfallende anteilige Betrag des Grundkapitals 10 % sowohl des im Zeitpunkt der Beschlussfassung der Hauptversammlung über die Schaffung des genehmigten Kapitals als auch im Zeitpunkt der Ausnutzung des genehmigten Kapitals vorhandenen Grundkapitals nicht übersteigt. Auf diese Begrenzung sind Aktien anzurechnen, die in direkter oder entsprechender Anwendung des § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG während der Laufzeit dieser Ermächtigung bis zum Zeitpunkt der Ausnutzung entsprechend dieser Vorschrift ausgegebenen Schuldverschreibungen mit Wandlungs- und/oder Optionsrechten ausgegeben wurden bzw. auszugeben sind oder auszugeben sein können, soweit es zum Verwässerungsschutz notwendig ist, um Inhabern von Options- und/oder Wandelschuldverscheibungen, die auf neue Aktien in dem Umfang zu gewähren, wie es ihnen nach Ausübung der Options- und/oder Wandlungsrechten zustünde. (genehmigtes Kapital) b) Mit der "SINGULUS TECHNOLOGIES Beteiligungs GmbH", Kahl am Main (Amtsgericht Aschaffenburg HRB 9588) als herrschendem Unternehmen wurde am 21.04.2006 ein Beherrschungsvertrag abgeschlossen, dem die Hauptversammlung am 21.06.2006 zugestimmt hat. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen.