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Hamacher Immobilien Vermittlungsgesellschaft mbH, Aachen (HRB 6824) inaktiv

Firmendaten

Anschrift
Kaiser-Friedrich-Allee 24
52074 Aachen
Frühere Anschriften: 0
Keine frühere Adresse vorhanden
Kontaktmöglichkeit
Telefon: keine Angabe
Fax: keine Angabe
E-Mail: keine Angabe
Webseite: keine Angabe
Netzwerke:
Details zum Unternehmen
Gründung: keine Angabe
Mitarbeiterzahl: keine Angabe
Stammkapital: keine Angabe
Branche: 0 keine Angabe
Register
Registernr.: HRB 6824
Amtsgericht: Aachen
Rechtsform: GmbH
Kurzzusammenfassung zum Unternehmen
Die Hamacher Immobilien Vermittlungsgesellschaft mbH aus Aachen war im Handelsregister Aachen unter der Nummer HRB 6824 verzeichnet. Nach der Gründung am hat die Hamacher Immobilien Vermittlungsgesellschaft mbH ihren Standort nicht geändert. Die Hamacher Immobilien Vermittlungsgesellschaft mbH wies zuletzt 0 Entscheider in der ersten Führungsebene auf (z.B. Geschäftsführer und Prokuristen).
(Letzte Profiländerung: 27.05.2022)

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Registermeldungen 2

Calendar 24.05.2022
Löschung von Amts wegen

HRB 6824: Hamacher Immobilien Vermittlungsgesellschaft mbH, Aachen, Kaiser-Friedrich-Allee 24, 52074 Aachen. Die Gesellschaft ist gemäß § 394 Absatz 1 FamFG wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen gelöscht.

Calendar 18.01.2022
Vorgang ohne Eintragung

HRB 6824: Hamacher Immobilien Vermittlungsgesellschaft mbH, Aachen, Kaiser-Friedrich-Allee 24, 52074 Aachen. Es ist beabsichtigt, die Gesellschaft gemäß § 394 FamFG wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen zu löschen.Dies erscheint angezeigt, weil das Finanzamt Aachen-Stadt mit Schreiben vom 08.12.2021 Umstände mitgeteilt hat, aufgrund derer das Gericht davon überzeugt ist, dass die Gesellschaft vollständig vermögenslos ist. Es wird Gelegenheit gegeben, binnen drei Monaten gegen die Absicht der Löschung Widerspruch einzulegen und eventuell Belege über noch vorhandenes Vermögen vorzulegen.Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diese Verfügung können Sie Widerspruch einlegen. Der Widerspruch ist bei dem Amtsgericht Aachen, Adalbertsteinweg 92, 52070 Aachen schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Der Widerspruch kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes abgegeben werden. Der Widerspruch muss spätestens innerhalb der gesetzten Frist nach der schriftlichen Bekanntgabe der Verfügung bei dem Amtsgericht Aachen eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn der Widerspruch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der schriftlichen Bekanntgabe der Verfügung, spätestens mit Ablauf von fünf Monaten nach Erlass der Verfügung. Die Bekanntgabe ist durch Bekanntmachung im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem bewirkt. Fällt das Ende der Frist auf einen Sonntag, einen allgemeinen Feiertag oder Sonnabend, so endet die Frist mit Ablauf des nächsten Werktages. Der Widerspruch muss die Bezeichnung der angefochtenen Verfügung sowie die Erklärung enthalten, dass Widerspruch gegen diese Verfügung eingelegt wird. Er ist zu unterzeichnen und soll begründet werden.

Historie 1

24.05.2022
Registervorgang

Löschung von Amts wegen 24.05.2022