HAMBA Filling Technology Services GmbH, Neunkirchen, Kurt-Schumacher-Str. 28-30, 66130 Saarbrücken. Die Verschmelzung durch Aufnahme mit der Hamba Vermögensverwaltungs GmbH (Amtsgericht Mannheim, HRB 708270) wurde am 03.09.2012 im Handelsregister des Sitzes der übernehmenden Gesellschaft eingetragen. Von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 Satz 2 UmwG. Der Rechtsträger ist erloschen.Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HAMBA Filling Technology Services GmbH, Neunkirchen, Kurt-Schumacher-Str. 28-30, 66130 Saarbrücken. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 26.07.2012 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 26.07.2012 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 26.07.2012 mit der Hamba Vermögensverwaltungs GmbH mit Sitz in Stutensee (Amtsgericht Mannheim HRB 708270) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers.Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HAMBA Filling Technology Services GmbH, Neunkirchen, Kurt-Schumacher-Str. 28-30, 66130 Saarbrücken. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer: Wickert, Armin, Saarbrücken, * ‒.‒.‒‒.
HAMBA Filling Technology Services GmbH, Neunkirchen, Kurt-Schumacher-Str. 28-30, 66130 Saarbrücken. Bestellt zum Geschäftsführer: Junge, Thomas, Emmering, * ‒.‒.‒‒. Nicht mehr Geschäftsführer: Korte, Christian, Gaildorf, * ‒.‒.‒‒.
HAMBA Filling Technology Services GmbH, Neunkirchen, Kurt-Schumacher-Str. 28-30, 66130 Saarbrücken. Nicht mehr Geschäftsführer: Neidhardt, Jens, Wiesloch, * ‒.‒.‒‒.
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