HRA 106307: Hamburg Stadthausbrücke BC GmbH & Co. KG, Hamburg, Stadthausbrücke 1, 20355 Hamburg. Neuer Sitz: Düsseldorf. Der Sitz ist nach Düsseldorf (jetzt Amtsgericht Düsseldorf HRA 26093) verlegt.
HRA 26093: Hamburg Stadthausbrücke BC GmbH & Co. KG, Düsseldorf, Prinzenallee 7, c/o Regus Management GmbH, 40549 Düsseldorf. (Die Verwaltung eigenen Vermögens.). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Prinzenallee 7, c/o Regus Management GmbH, 40549 Düsseldorf. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter sowie dessen jeweilige Geschäftsführer sind befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Persönlich haftender Gesellschafter: Hamburg Stadthausbrücke BC GP GmbH, Hamburg (Amtsgericht Hamburg HRB 101522). Der Sitz ist von Hamburg (bisher Amtsgericht Hamburg, HRA 106307) nach Düsseldorf verlegt.
HRA 106307: Hamburg Stadthausbrücke BC GmbH & Co. KG, Hamburg, Stadthausbrücke 1, 20355 Hamburg. Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers Regus GmbH & Co. KG mit Sitz in Frankfurt am Main (AG Frankfurt/M. HRA 30711) am 29.08.2008 wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht:
HRA 106307: Regus Hamburg Fleethof GmbH & Co. KG, Hamburg, Stadthausbrücke 1, 20355 Hamburg. Neue Firma: Hamburg Stadthausbrücke BC GmbH & Co. KG. Geändert, nun Persönlich haftender Gesellschafter: Hamburg Stadthausbrücke BC GP GmbH, Hamburg (Amtsgericht Hamburg HRB 101522). Die Firma ist geändert worden.
Regus Hamburg Fleethof GmbH & Co. KG, Hamburg (Stadthausbrücke 1, 20355 Hamburg). Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 01.07.2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 01.07.2008 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 01.07.2008 Teile des Vermögens der Regus GmbH & Co. KG mit Sitz in Frankfurt am Main (AG Frankfurt/M. HRA 30711) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Unternehmensrecherche einfach und schnell
Alle verfügbaren Informationen zu diesem Unternehmen erhalten Sie in unserer Online-App
Jetzt Paket buchen