HRB 164059: Hamburger Finanz Cor GmbH, Hamburg, Dorotheenstraße 54, 22301 Hamburg. Ausgeschieden Geschäftsführer: Hanke, Oliver Bert, Hamburg, * ‒.‒.‒‒. Geändert, (Vertretung) nun Geschäftsführer: Iven, Falk Ulrich, Hamburg, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HRB 164059: Hamburger Finanz Cor GmbH, Hamburg, Dorotheenstraße 54, 22301 Hamburg. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 12.08.2020. Geschäftsanschrift: Dorotheenstraße 54, 22301 Hamburg. Gegenstand: Gegenstand des Unternehmens ist die Vermittlung und Betreuung von Versicherungsverträgen, ausgenommen sind Dienstleistungen und Geschäfte, die einer besonderen Erlaubnis bedürfen, sofern die hierfür erforderliche Genehmigung nicht erteilt ist. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer können ermächtigt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Geschäftsführer: Hanke, Oliver Bert, Hamburg, * ‒.‒.‒‒; Iven, Falk Ulrich, Hamburg, * ‒.‒.‒‒, jeweils vertretungsberechtigt gemäß allgemeiner Vertretungsregelung; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Abspaltung von Vermögensteilen der Mister Finance GmbH mit Sitz in Hamburg (Amtsgericht Hamburg HRB 153065) nach Maßgabe des Spaltungsplanes vom 12.08.2020 und des Zustimmungsbeschlusses der Gesellschafterversammlungvom 12.08.2020. Die Abspaltung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 17.08.2020 wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.