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a)
Hamburger Kind - Bildung und Betreuung
gGmbH
b)
Hamburg
Geschäftsanschrift:
Humboldtstraße 51, 22083 Hamburg
c)
2.1 Zweck der Gesellschaft ist die
Förderung der Jugendhilfe sowie die
Förderung der Erziehung.
2.2 Der Satzungszweck wird insbesondere
verwirklicht durch Durchführung von
Maßnahmen der Jugendhilfe sowie der
individuellen Förderung von Kindern,
Jugendlichen und deren Familien im
Rahmen des Achten Buches
Sozialgesetzbuch - Kinder und Jugendhilfe.
Hierfür betreibt die Gesellschaft
insbesondere Einrichtungen und führt
Fördermaßnahmen für junge Menschen
durch, wie zum
Beispiel:
2.2.1 Förderung der Entwicklung in
körperlicher, geistiger und charakterlicher
Hinsicht von Grundschulkindern und
Vorschulkindern im Rahmen ganztägiger
Betreuung an Schulen (GBS) und im
Rahmen von Ganztagsschulen (GTS)
2.2.2 Tagesbetreuung und Entwicklung in
körperlicher, geistiger und charakterlicher
Hinsicht von Kindern bis zur Einschulung
(Elementar und Krippe)
2.2.3 Durchführung von Aufenthalten in den
eigenen Kinder-, Jugend- und
Gästehäusern, nicht nur für Hamburger
Kinder und Schulklassen
2.2.4 Betrieb von Freiluftschulen auf
Hamburger Staatsgebiet
2.3 Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich
und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im
Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigter
Zwecke" der Abgabenordnung.
2.4 Die Gesellschaft ist selbstlos tätig; sie
verfolgt nicht in erster Linie
eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel der
Gesellschaft dürfen nur für die
satzungsmäßigen Zwecke verwendet
werden. Die Gesellschafter dürfen keine
Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als
Gesellschafter auch keine sonstigen
Zuwendungen aus Mitteln der Gesellschaft
erhalten. Losgelöst hiervon kann die
Gesellschaft jedoch im Rahmen der
gemeinnützigkeitsrechtlichen Zulässigkeit
nach den Vorschriften der Abgabenordnung
ihre Mittel an ihre Gesellschafter zuwenden,
sofern es sich um eine steuerbegünstigte
Körperschaft oder einer Körperschaft
öffentlichen Rechts handelt und die
Zuwendung zur Verwirklichung
steuerbegünstigter Zwecke erfolgt.
2.5 Die Gesellschafter erhalten bei
Auflösung der Gesellschaft oder bei ihrem
Ausscheiden aus der Gesellschaft oder bei
Wegfall steuerbegünstigter Zwecke nicht
mehr als ihre eingezahlten Kapitalanteile
und den gemeinen Wert ihrer geleisteten
Sacheinlagen zurück.
2.6 Es darf keine Person durch Ausgaben,
die dem Zweck der Gesellschaft fremd sind,
oder durch unverhältnismäßig hohe
Vergütungen begünstigt werden. |
300.000,00
EUR |
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Geschäftsführer können ermächtigt werden, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
b)
Bestellt
Geschäftsführer:
Troppenz, Anja Clarissa, Hamburg, * ‒.‒.‒‒
einzelvertretungsberechtigt. |
|
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 12.09.2023
b)
Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels
der Hamburger Schulverein von 1875 e.V., Hamburg
(Amtsgericht Hamburg, VR 3211) nach Maßgabe des
Beschlusses der Mitgliederversammlung vom 12.09.2023. |
a)
09.10.2023
Simon-Wiehl
b)
Fall 1 |