HRB 111342: Hamburger Krematorium Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Hamburg, Fuhlsbüttler Straße 756, 22337 Hamburg. Geändert, nun Geschäftsführer: Helberg, Carsten, Ahrensburg, * ‒.‒.‒‒, vertretungsberechtigt gemäß allgemeiner Vertretungsregelung; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HRB 111342: Hamburger Krematorium Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Hamburg, Fuhlsbüttler Straße 756, 22337 Hamburg. Bestellt Geschäftsführer: Helberg, Carsten, Ahrensburg, * ‒.‒.‒‒, vertretungsberechtigt gemäß allgemeiner Vertretungsregelung; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Ausgeschieden Geschäftsführer: Purwin, Wolfgang, Hamburg, * ‒.‒.‒‒.
Hamburger Krematorium Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Hamburg, Fuhlsbüttler Straße 756, 22337 Hamburg. Der mit der Hamburger Friedhöfe - Anstalt öffentlichen Rechts -, Hamburg am 07.01.2010 abgeschlossene und am 17.07.2012 geänderte Betriebspachtvertrag ist durch 2. Änderungsvereinbarung vom 07.01.2014 erneut geändert. Die Gesellschafterversammlung vom 07.01.2014 hat der Änderung zugestimmt.
Hamburger Krematorium Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Hamburg, Fuhlsbüttler Straße 756, 22337 Hamburg. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 17.07.2012 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Hamburger Krematoriums-Transport-Gesellschaft mbH mit Sitz in Hamburg (Amtsgericht Hamburg HRB 85448) verschmolzen. Der mit der Hamburger Friedhöfe - Anstalt öffentlichen Rechts -, Hamburg am 07.01.2010 abgeschlossene Betriebspachtvertrag ist durch Änderungsvereinbarung vom 17.07.2012 geändert. Die Gesellschafterversammlung vom 17.07.2012 hat der Änderung zugestimmt. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Hamburger Krematorium Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Hamburg, Fuhlsbüttler Straße 756, 22337 Hamburg.Mit der Hamburger Friedhöfe - Anstalt öffentlichen Rechts -, Hamburg als herrschendem Unternehmen ist am 16.09.2010 ein Ergebnisabführungsvertrag geschlossen worden. Ihm hat die Gesellschafterversammlung vom 07.10.2010 zugestimmt. Wegen des weitergehenden Inhalts wird auf den genannten Vertrag und die zustimmenden Beschlüsse Bezug genommen.
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