Hamburger Stadtentwässerung HSE Abwasser Servicegesellschaft mbH, Hamburg (Pinkertweg 5, 22113 Hamburg). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 21.05.2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 21.05.2008 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 21.05.2008 mit der HSE Kom Hamburger Stadtentwässerung-Kommunikationsnetze GmbH (zukünftig: HAMBURG WASSER Service und Technik Gesellschaft mit beschränkter Haftung) mit Sitz in Hamburg (Amtsgericht Hamburg, HRB 71 383) verschmolzen. Die Verschmelzung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers am 10.06.2008 geworden. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
22113 Hamburg
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Amtsgericht: Hamburg
Rechtsform: GmbH