HRA 113646: Hamburger Taubstummen-Altenheim, Hamburg, Mellenbergweg 19, 22359 Hamburg. Ausgeschieden Vorstand: Riskowski, Martin, Hamburg, * ‒.‒.‒‒. Eingetreten Vorstand: Palm-Ziesenitz, Stefan, Hamburg, * ‒.‒.‒‒.
HRA 113646:Hamburger Taubstummen-Altenheim, Hamburg, Mellenbergweg 19, 22359 Hamburg.Ausgeschieden Vorstand: Maisch, Günter, Ammersbek, * ‒.‒.‒‒. Eingetreten Vorstand: Dr. Lischka, Volkmar, Stendal, * ‒.‒.‒‒; Stecher, Ulf, Süderheistedt, * ‒.‒.‒‒. Geändert, nun Vorstandsvorsitzender: Dr. Unrau, Dirk, Kiel, * ‒.‒.‒‒.
Hamburger Taubstummen-Altenheim, Hamburg, Bernadottestr. 126, 22605 Hamburg. Änderung zur Geschäftsanschrift: Mellenbergweg 19, 22359 Hamburg.
Hamburger Taubstummen-Altenheim, Hamburg, Bernadottestr. 126, 22605 Hamburg. Durch Beschluss der Vorstandssitzung vom 25./26.03.2011 mit Genehmigung der Behörde für Justiz und Gleichstellung vom 03.08.2011 ist die Satzung neugefasst, insbesondere in § 2 (Stiftungszweck). (1) Die Stiftung verfolgt ausschließoich und mittelbar mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" im Sinne der Abgabenordnung. Der unterstützte Personenkreis erfüllt die Voraussetzungen des § 53 AO. (2) Zweck der Stiftung ist die Förderung mildtätiger Zwecke sowie die Beschaffung.und Weiterleitung von Mitteln an andere steuerbegünstigte Körperschaften für diese Zwecke. Der Satzungszweck wird verwirklicht durch die Gewährung von Unterkunft, Verpflegung und / oder Pflege an alte und / oder erwerbsunfähige Gehörlose (Taubstumme) gegen Zahlung eines die Selbstkosten nicht übersteigenden Kostgeldes. (3) Kann das Altenheim nicht mit genügend Gehörlosen belegt werden, können auch alte und / oder erwerbsunfähige Schwerhörige aufgenommen werden. (4) Die Stiftung kann den operativen Geschäftsbetrieb sowie alle dafür erforderlichen Vermögengegenstände -mit Ausnahme der Immobilien -, die für den Betrieb der unter § 2 Abs. 2 genannten Einrichtungen erforderlich sind, an ein gemeinnützig tätiges Beteiligungsunternehmen ausgliedern oder übertragen, wenn die Kontrolle und Einflussnahme auf dieses Beteiligungsuntemehmen sowie die Erfüllung des Stiftungszweckes sichergestellt ist. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 04.07.2011 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 04.07.2011 und der Gesellschafterversammlung der Herbert Feuchte Stiftungsverbund gemeinnützige GmbH vom 04.07.2011 einen Teil ihres Vermögens als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung auf die Herbert Feuchte Stiftungsverbund gemeinnützige GmbH mit Sitz in Hamburg (AG Hamburg HRB 108512) als übernehmenden Rechtsträger übertragen.
Hamburger Taubstummen-Altenheim, Hamburg, Bernadottestr. 126, 22605 Hamburg. Stiftung des Privatrechts. Satzung vom 03.03.2008. Geschäftsanschrift: Bernadottestr. 126, 22605 Hamburg. Die Stiftung unterhält einen Zweckbetrieb. Er besteht in dem Betrieb einer Einrichtung, die alten und/oder erwerbsunfähigen Gehörlosen (Taubstummen) gegen Zahlung eines die Selbstkosten nicht übersteigenden Kostgeldes Unterkunft, Verpflegung und/oder Pflege gewährt. Kann das Altenheim nicht mit genügend Gehörlosen belegt werden, können auch alten und/oder erwerbsunfähige Schwerhörige aufgenommen werden. Der Vorstand der Stiftung im Sinne der §§ 86, 26 BGB besteht aus mindestens sieben Personen. Der Vorstandsvorsitzende oder der stellvertretende Vorsitzende vertritt die Stiftung gemeinsam mit einem anderen Mitglied des Vorstandes. stellvertretender Vorsitzender: Scheffel, Horst-Peter, Hamburg, * ‒.‒.‒‒. Vorstand: Kleefeldt, Hans-Jürgen, Hamburg, * ‒.‒.‒‒; Maisch, Günter, Ammersbek, * ‒.‒.‒‒; Riskowski, Martin, Hamburg, * ‒.‒.‒‒; Timmermanns, Ludo, Deinze, * ‒.‒.‒‒; Dr. Unrau, Dirk, Kiel, * ‒.‒.‒‒; Weitkamp, Armin, Schleswig, * ‒.‒.‒‒.