Check Über 5 Mio. Firmenprofile aus 2.000 Branchen
Check 3 Mio. Entscheidernamen mit Funktion
Check 1 Mio. strukturierte Jahresabschlüsse
geografisch auf der Karte erkunden
Karte einklappen

Hamburgische Investitions- und Förderbank, Hamburg (HRA 93261)

Firmendaten

Anschrift
Besenbinderhof 31
20097 Hamburg
Frühere Anschriften: 0
Keine frühere Adresse vorhanden
Kontaktmöglichkeit
Telefon: 040/24846-0
Fax: im Vollprofil enthalten
E-Mail: im Vollprofil enthalten
Webseite: www.ifbhh.de
Netzwerke:
Details zum Unternehmen
Gründung: keine Angabe
Mitarbeiterzahl: keine Angabe
Stammkapital: keine Angabe
Branche: 9 im Vollprofil enthalten
Register
Registernr.: HRA 93261
Amtsgericht: Hamburg
Rechtsform:
Kurzzusammenfassung zum Unternehmen
Die Hamburgische Investitions- und Förderbank aus Hamburg ist im Handelsregister Hamburg unter der Nummer HRA 93261 verzeichnet. Nach der Gründung am hat die Hamburgische Investitions- und Förderbank ihren Standort nicht geändert. Der Unternehmensgegenstand ist laut eigener Angabe '(1) Die Hamburgische Investitions- und Förderbank ist das zentrale Förderinstitut der Freien und Hansestadt Hamburg. Sie unterstützt den Senat bei der Erfüllung öffentlicher Aufgaben. Dabei führt sie im staatlichen Auftrag, in der Regel auf dem Gebiet der Freien und Hansestadt Hamburg, Fördermaßnahmen, insbesondere Finanzierungen im Einklang mit den Beihilfevorschriften der Europäischen Union und unter Beachtung des gemeinschaftsrechtlichen Diskriminierungsverbotes im eigenen Namen in folgenden Bereichen durch: 1. Öffentliche Förderaufgaben a) Wohnraumförderung, b) Städtebauförderung, c) Förderung des Umweltschutzes, d) Förderung der rationalen Energienutzung, der erneuerbaren Energien und der Energieeinsparung, e) Mittelstandsförderung, f) Wagnis- und Wachstumsfinanzierung von Unternehmen, g) Förderung im Rahmen von Risikokapital, h) Technologie- und Innovationsförderung, i) Infrastrukturförderung, j) Förderung der Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft und des ländlichen Raumes, k) Förderung des Gesundheitswesens, l) Bildung, Jugend und Sport, m) Kunst- und Kulturförderung einschließlich Baukultur, n) Förderung des Tourismus, o) International vereinbarte Förderprogramme, p) Internationale Zusammenarbeit, q) in anderen Vorschriften präzise benannte im öffentlichen Interesse liegende Förderbereiche, die der Hamburgischen Investitions- und Förderbank durch den Senat übertragen werden; zur Durchführung durch die Hamburgische Investitions- und Förderbank muss die jeweilige Förderaufgabe in Regelwerken konkretisiert sein, 2. Gewährung von Darlehen und Einsatz anderer Finanzierungsformen an Gebietskörperschaften und öffentlichrechtliche Zweckverbände, 3. Finanzierung von Maßnahmen mit ausschließlich soizaler Zielsetzung, 4. Beteiligung an Projekten im Gemeinschaftsinteresse, die von der Europäischen Investitionsbank oder ähnlichen Finanzierungsinstituten mitfinanziert werden, 5. Treuhand- und Verwaltungsgeschäfte aus öffentlichen MItteln. (2) Im Auftrag der Freien und Hansestadt Hamburg darf die Hamburgische Investitions- und Förderbank weitere Aufgaben wahrnehmen, sofern diese im öffentlichen Interesse liegen und den Grundsätzen und Vorgaben der Europäischen Union für die Geschäftstätigkeit eines Förderinstitutes nicht widersprechen; die Konkretisierung erfolgt im Einzelfall bei der Beauftragung der Hamburgischen Investitions- und Förderbank. (3) Die Hamburgische Investitions- und Förderbank darf im Rahmen des Absatzes 1 im Einvernehmen mit der jeweils fachlich zuständigen Behörde eigene im öffentlichen Interesse liegende Förderprogramme und - maßnahmen auflegen und umsetzen. (4) Neben anderen juristischen Personen des öffentlichen Rechts darf nur die Hamburgische Investitions- und Förderbank Förderaufgaben und -maßnahmen nach den Absätzen 1 und 2 für die Freie und Hansestadt Hamburg erbringen. Der Freien und Hansestadt Hamburg bleibt es unbenommen, diese Förderaufgaben und -maßnahmen selbst wahrzunehmen. (5) Soweit nicht im Einzelfall abweichend durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes bestimmt, regeln die jeweils fachlich zuständigen Behörden die Deckung der Mittelausstattung der Hamburgischen Investitionss- und Förderbank für die Aufgabenerfüllung nach den Absätzen 1 und 2 durch öffentlich-rechtliche Verträge. Die Mittelausstattung setzt sich, soweit nicht abweichend geregelt, aus dem Mittelbedarf für die Durchführung der Förderung und den Fördermitteln zusammen.' Die Hamburgische Investitions- und Förderbank weist zur Zeit fünf Entscheider in der ersten Führungsebene auf (z.B. Geschäftsführer und Prokuristen).
(Letzte Profiländerung: 29.08.2024)

Amtliche Dokumente | sofort per E-Mail

Unser Service schickt Ihnen amtliche Handels­register­dokumente und veröffentlichte Bilanz­informationen direkt per E-Mail.

Ihre Vorteile im Überblick:

  • Checkrund um die Uhr abrufbar (24/7)
  • Checkkeine Anmeldung und kein Abo
  • CheckBearbeitung in Echtzeit
  • Checkschnelle Lieferung per E-Mail
  • Checkeinheitlich im pdf-Format
  • Checkunkomplizierte Bezahlung
Aktueller Handels­register­auszug
Amtlicher Abdruck zum Unternehmen
12,00 €
Beispiel-Dokument

Chronologischer Handels­register­auszug
Amtlicher Abdruck zum Unternehmen
12,00 €
Beispiel-Dokument

Veröffentlichte Bilanz­angaben
Jahresabschluss als Chart und im Original
8,50 €
>
Alle Preise exkl. MwSt.
Unternehmensrecherche einfach und schnell

Alle verfügbaren Informationen zu diesem oder anderen Unternehmen in Deutschland erhalten Sie in unserer Online-App.

Jetzt informieren und
kostenlos testen
www.webvalid.de

Netzwerk

Keine Netzwerkansicht verfügbar

Bitte aktivieren Sie JavaScript

Registermeldungen 11

Nummer
der
Eintra­gung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vorstand, Vertretungsberechtigte
und besondere Vertretungsbefugnis
Prokura a) Rechtsform, Beginn und Satzung
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
c) Kommanditisten, Mitglieder
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
12 c)
Gegenstand geändert, nun:
(1) Die Hamburgische Investitions- und
Förderbank ist das zentrale Förderinstitut der
Freien und Hansestadt Hamburg. Sie
unterstützt den Senat bei der Erfüllung
öffentlicher Aufgaben. Dabei führt sie im
staatlichen Auftrag, in der Regel auf dem
Gebiet der Freien und Hansestadt Hamburg,
Fördermaßnahmen, insbesondere
Finanzierungen im Einklang mit den
Beihilfevorschriften der Europäischen Union
und unter Beachtung des
gemeinschaftsrechtlichen
Diskriminierungsverbotes im eigenen Namen
in folgenden Bereichen durch:
1. Öffentliche Förderaufgaben
a) Wohnraumförderung,
b) Städtebauförderung,
c) Förderung des Umweltschutzes,
d) Förderung der rationalen Energienutzung,
der erneuerbaren Energien und der
Energieeinsparung,
e) Mittelstandsförderung,
f) Wagnis- und Wachstumsfinanzierung von
Unternehmen,
g) Förderung im Rahmen von Risikokapital,
h) Technologie- und Innovationsförderung,
i) Infrastrukturförderung,
j) Förderung der Land-, Forst- und
Fischereiwirtschaft und des ländlichen
Raumes,
k) Förderung des Gesundheitswesens,
l) Bildung, Jugend und Sport,
m) Kunst- und Kulturförderung einschließlich
Baukultur,
n) Förderung des Tourismus,
o) International vereinbarte Förderprogramme,
p) Internationale Zusammenarbeit,
q) in anderen Vorschriften präzise benannte
im öffentlichen Interesse liegende
Förderbereiche, die der Hamburgischen
Investitions- und Förderbank durch den Senat
übertragen werden;
zur Durchführung durch die Hamburgische
Investitions- und Förderbank muss die
jeweilige Förderaufgabe in Regelwerken
konkretisiert sein,
2. Gewährung von Darlehen und Einsatz
anderer Finanzierungsformen an
Gebietskörperschaften und öffentlich-
rechtliche Zweckverbände,
3. Finanzierung von Maßnahmen mit
ausschließlich soizaler Zielsetzung,
4. Beteiligung an Projekten im
Gemeinschaftsinteresse, die von der
Europäischen Investitionsbank oder ähnlichen
Finanzierungsinstituten mitfinanziert werden,
5. Treuhand- und Verwaltungsgeschäfte aus
öffentlichen MItteln.
(2) Im Auftrag der Freien und Hansestadt
Hamburg darf die Hamburgische Investitions-
und Förderbank weitere Aufgaben
wahrnehmen, sofern diese im öffentlichen
Interesse liegen und den Grundsätzen und
Vorgaben der Europäischen Union für die
Geschäftstätigkeit eines Förderinstitutes nicht
widersprechen; die Konkretisierung erfolgt im
Einzelfall bei der Beauftragung der
Hamburgischen Investitions- und Förderbank.
(3) Die Hamburgische Investitions- und
Förderbank darf im Rahmen des Absatzes 1
im Einvernehmen mit der jeweils fachlich
zuständigen Behörde eigene im öffentlichen
Interesse liegende Förderprogramme und -
maßnahmen auflegen und umsetzen.
(4) Neben anderen juristischen Personen des
öffentlichen Rechts darf nur die Hamburgische
Investitions- und Förderbank Förderaufgaben
und -maßnahmen nach den Absätzen 1 und 2
für die Freie und Hansestadt Hamburg
erbringen. Der Freien und Hansestadt
Hamburg bleibt es unbenommen, diese
Förderaufgaben und -maßnahmen selbst
wahrzunehmen.
(5) Soweit nicht im Einzelfall abweichend
durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes
bestimmt, regeln die jeweils fachlich
zuständigen Behörden die Deckung der
Mittelausstattung der Hamburgischen
Investitionss- und Förderbank für die
Aufgabenerfüllung nach den Absätzen 1 und 2
durch öffentlich-rechtliche Verträge. Die
Mittelausstattung setzt sich, soweit nicht
abweichend geregelt, aus dem Mittelbedarf für
die Durchführung der Förderung und den
Fördermitteln zusammen.
b)
Geändert (besondere Vertretungsbefugnis), nun:
Vorstand:
Sommer, Ralf, Bad Oldesloe, * ‒.‒.‒‒
gemeinsam mit einem anderen Vorstandsmitglied
oder allein mit einem bevollmächtigten Vertreter
gemäß § 10 des Gesetzes über die Hamburgische
Investitions- und Förderbank (IFBG) i.V.m. § 3 der
Satzung der Hamburgischen Investitions- und
Förderbank.
Geändert (besondere Vertretungsbefugnis), nun:
Vorstand:
Overkamp, Wolfgang, Hamburg, * ‒.‒.‒‒
vertritt gemeinsam mit einem anderen
Vorstandsmitglied oder allein mit einem
bevollmächtigten Vertreter gem. § 10 des Gesetzes
über die Hamburgische Investitions- und Förderbank
(IFBG) i.V.m. § 3 der Satzung der Hamburgischen
Investitions- und Förderbank.
a)
24.08.2023
Helbig
11 Gesamtprokura gemeinsam mit einem
Vorstandsmitglied:
Engel, Antje, Hamburg, * ‒.‒.‒‒
Heider, Dorothee Käthe Ursula, Hamburg,
* ‒.‒.‒‒
Struve, Marc, Scharbeutz, * ‒.‒.‒‒
a)
21.08.2023
Düsterhöft
Calendar 15.06.2012
Veränderung

Hamburgische Wohnungsbaukreditanstalt rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts, Hamburg, Besenbinderhof 31, 20097 Hamburg. Nach Berichtigung des Geburtsdatums nunmehr Vorstand: Overkamp, Wolfgang, Hamburg, * ‒.‒.‒‒, vertritt gemeinsam mit einem anderen Vorstandsmitglied oder allein mit einem bevollmächtigten Vertreter gem. § 6 des Gesetzes über die Hamburgische Wohnungsbaukreditanstalt i. V. m. § 2 der Satzung der Hamburgische Wohnungsbaukreditanstalt.

Calendar 18.05.2012
Veränderung

Hamburgische Wohnungsbaukreditanstalt rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts, Hamburg, Besenbinderhof 31, 20097 Hamburg. Bestellt Vorstand: Overkamp, Wolfgang, Hamburg, * ‒.‒.‒‒, vertritt gemeinsam mit einem anderen Vorstandsmitglied oder allein mit einem bevollmächtigten Vertreter gem. § 6 des Gesetzes über die Hamburgische Wohnungsbaukreditanstalt i. V. m. § 2 der Satzung der Hamburgische Wohnungsbaukreditanstalt. Ausgeschieden Vorstand: Ahrens, Helmuth, Halstenbek, * ‒.‒.‒‒.

Calendar 16.07.2010
Veränderung

Hamburgische Wohnungsbaukreditanstalt rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts, Hamburg, Besenbinderhof 31, 20097 Hamburg.Ausgeschieden Vorstand: Qualmann, Uwe, Hamburg, * ‒.‒.‒‒.

Unternehmensrecherche einfach und schnell

Alle verfügbaren Informationen zu diesem Unternehmen erhalten Sie in unserer Online-App

Jetzt Paket buchen

Historie 11

24.08.2023
Entscheideränderung

Veränderung
Herr Ralf Sommer
Vorstand

Entscheideränderung

Eintritt
Herr Wolfgang Overkamp
Vorstand

21.08.2023
Firmenname geändert

alt:
Hamburgische Wohnungsbaukreditanstalt rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts

neu:
Hamburgische Investitions- und Förderbank

Entscheideränderung

Eintritt
Frau Antje Engel
Prokurist

Entscheideränderung
Entscheideränderung

Eintritt
Herr Marc Struve
Prokurist

15.06.2012
Entscheideränderung

Eintritt
Herr Wolfgang Overkamp
Vorstandsmitglied

18.05.2012
Entscheideränderung

Austritt
Herr Helmuth Ahrens
Vorstandsmitglied

Entscheideränderung

Eintritt
Herr Wolfgang Overkamp
Vorstandsmitglied

16.07.2010
Entscheideränderung

Austritt
Herr Uwe Qualmann
Vorstandsmitglied

Unternehmensrecherche einfach und schnell

Alle verfügbaren Informationen zu diesem Unternehmen erhalten Sie in unserer Online-App

Jetzt Paket buchen