HRB 5710: Hamme Anlagen- und Maschinenbau GmbH, Marl, Am Petersberg 8, 45770 Marl. Die Gesellschaft ist gemäß § 394 Absatz 1 FamFG wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen gelöscht.
Hamme Anlagen- und Maschinenbau GmbH, Marl, (Am Petersberg 8, 45770 Marl).Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen.
Hamme Montagebau GmbH, Marl (Am Petersberg 8, 45770 Marl). Die Gesellschafterversammlung vom 27.06.2008 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen. Die Gesellschafterversammlung vom 27.06.2008 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Die Gesellschafterversammlung vom 27.06.2008 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 und mit ihr die Umstellung des Stammkapitals auf EUR 25.564,59, dann die Erhöhung um EUR 435,41 auf EUR 26.000,00 und sodann zum Zwecke der Verschmelzung die Erhöhung auf EUR 181.000,00 beschlossen. Die Gesellschafterversammlung vom 27.06.2008 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Neue Firma: Hamme Anlagen- und Maschinenbau GmbH. Anlagenbau, Maschinenbau, Sanierung und Montage von Anlagen und Maschinen und alle hiermit zusammenhängenden Tätigkeiten in den Bereichen: Entwicklung, Recycling, Umwelttechnik, einschließlich der Lohnarbeiten in diesenn Geschäftsfeldern. 181.000,00 EUR. Geschäftsführer: Hamme, Bernd, Marl, * ‒.‒.‒‒, mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 27.06.2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 27.06.2008 und der Gesellschafterversammlung der übertragenden Rechtsträger vom 27.06.2008 mit der Büroservice und Handelsgesellschaft Hamme GmbH mit Sitz in Marl (Amtsgericht Gelsenkirchen HRB 5510) sowie der Hamme Anlagenbau GmbH mit Sitz in Marl (Amtsgericht Gelsenkirchen HRB 5531) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.