HRB 200553:Hammerstein Park Wesendorf GmbH, Wesendorf, Lange Straße 1, 29392 Wesendorf.Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 26.08.2015 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 26.08.2015 im Wege der Umwandlung durch Verschmelzung ihr Vermögen als Ganzes auf ihren Alleingesellschafter, den unter der Firma HAMMERSTEIN PARK Wesendorf Inhaber: Kai Lange e.K. (Amtsgericht Hildesheim HRA 201561) auftretenden Kaufmann Lange, Kai, * ‒.‒.‒‒, Wesendorf übertragen. Die Gesellschaft ist erloschen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
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Amtsgericht: Hildesheim
Rechtsform: GmbH