Hand-Made GmbH, Bochum (Gewerbestr.11, 44866 Bochum). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Hand-Made e.K. Inh.Yasemin Groth( HRA 5848 AG Bochum) am 28.12.2005 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.Die Gesellschaft ist erloschen.
Hand-Made GmbH, Bochum (Gewerbestr.11, 44866 Bochum). Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 2.11.2005 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 2.11.2005 im Wege der Umwandlung durch Verschmelzung ihr Vermögen als Ganzes auf ihren Alleingesellschafter,die unter der Hand-Made e.K.(Inh.Yasemin Groth) (AR 617/05 AG Bochum) auftretende Kauffrau Groth ,Yasemin übertragen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaft ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.