Handelsagentur Albert Flatten GmbH, Inden, Turmstraße 5, 52459 Inden. Die Gesellschafterversammlung vom 27.01.2011 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen. Neue Firma: Albert Flatten GmbH. Gemäß § 3 EGGmbHG von Amts wegen ergänzt als Geschäftsanschrift: Turmstraße 5, 52459 Inden.
Handelsagentur Albert Flatten GmbH, Inden (Turmstraße 5, 52459 Inden). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 08.08.2008 Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Handelsagentur Albert Flatten GmbH & Co. KG Zentralverwaltung, Inden (Amtsgericht Düren (HRA 2286)) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 08.08.2008. Der An- und Verkauf sowie der Vertrieb von Non-Food-Waren aller Art, wozu keine Erlaubnis erforderlich ist, sowie die Vermietung von Immobilien und die Vergabe von Lizenzen. 30.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Flatten, Albert, Inden-Lamersdorf, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.