HRA 3056: HANDELSHOF ROSTOCK GmbH & Co. Kommanditgesellschaft, Rostock, Timmermannsstrat 12, 18055 Rostock. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden HANDELSHOF KÖLN GmbH & Co. Kommanditgesellschaft am 02.11.2020 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
HRA 3056: HANDELSHOF ROSTOCK GmbH & Co. Kommanditgesellschaft, Rostock, Timmermannsstrat 12, 18055 Rostock. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 31.08.2020 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 31.08.2020 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 31.08.2020 mit der HANDELSHOF KÖLN GmbH & Co. Kommanditgesellschaft mit Sitz in Köln (Amtsgericht Köln, HRA 12205) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRA 3056: HANDELSHOF ROSTOCK GmbH & Co. Kommanditgesellschaft, Broderstorf, Am Handelspark 1, 18184 Broderstorf. Sitz verlegt, nun: Rostock. Geschäftsanschrift: Timmermannsstrat 12, 18055 Rostock. Der Sitz ist von Broderstorf nach Rostock verlegt.
HRB 11768: Handelshof Rostock Verwaltungs GmbH, Broderstorf, Am Handelspark 1, 18184 Broderstorf. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden H & W Verwaltungsgesellschaft mbH am 05.09.2019 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
HRB 11768: Handelshof Rostock Verwaltungs GmbH, Broderstorf, Am Handelspark 1, 18184 Broderstorf. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 27.08.2019 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 27.08.2019 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 27.08.2019 mit der H & W Verwaltungsgesellschaft mbH mit Sitz in Köln (Amtsgericht Köln HRB 50568) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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