HRB 739425: Handtmann Inotec Holding GmbH, Biberach an der Riß, Arthur-Handtmann-Straße 23, 88400 Biberach an der Riß. Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsplans vom 01.06.2021 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 01.06.2021 und 17.09.2021 die "Inotec International a.s.", Luhačovice / Tschechische Republik (Verejny restrik (obchodni rejstrik) 28305582)" verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 739425: Handtmann Inotec Holding GmbH, Biberach an der Riß, Arthur-Handtmann-Straße 23, 88400 Biberach an der Riß. Die Gesellschaft hat am 22.04.2021 den Entwurf des Verschmelzungsvertrages zwischen "Inotec International a.s.", Luhačovice (Verejny restrik (obchodni rejstrik) 28305582) und der hiesigen Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) zum Handelsregister eingereicht. An der Verschmelzung sind beteiligt: a) die Inotec International a.s., Ident.-Nr.: 283 05 582, eine nach den Gesetzen der Tschechischen Republik errichtete und bestehende Aktiengesellschaft tschechischen Rechts (akciová společnost/ a.s.) mit dem Sitz in Luhačovice, Solné 1055, PLZ 76326, Tschechische Republik als übertragende Gesellschaft; b) die Handtmann Inotec Holding GmbH, eine nach den Gesetzen der Bundesrepublik Deutschland errichtete und bestehende Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) mit dem Sitz in Biberach an der Riß als übernehmende Gesellschaft. Die Inotec International a.s. Ident.-Nr.: 283 05 582 ist eingetragen im Handelsregister beim Bezirksgericht in Brno unter B 5694. Die Handtmann Inotec Holding GmbH ist eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Ulm unter HRB 739425. Modalitäten für die Ausübung der Rechte von Gläubigern und Minderheitsgesellschaftern: Den Gläubigern der Handtmann Inotec Holding GmbH als der übernehmenden Gesellschaft ist gemäß § 122a Abs. 2 i.V.m. § 22 UmwG Sicherheit zu leisten, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes der Handtmann Inotec Holding GmbH nach § 122a Abs. 2 i.V.m. § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigem nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist. Der Anspruch ist unmittelbar gegenüber der Handtmann Inotec Holding GmbH unter deren Geschäftsanschrift Arthur-Handtmann-Straße 23, 88400 Biberach an der Riß geltend zu machen, unter genauer Bezeichnung der dem Anspruch zugrundeliegenden Forderung. Unter der vorgenannten Anschrift können vollständige Auskünfte über die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger kostenlos eingeholt werden. Die Handtmann Inotec Holding GmbH hat keine Minderheitsgesellschafter, so dass Angaben über die Ausübung von deren Rechten entfallen. Die Gläubiger der Inotec International a.s. als der übertragenden Gesellschaft sowie der Handtmann Inotec Holding GmbH als der übernehmenden Gesellschaft, haben gemäß §§ 35 bis 39 und §§ 59u bis 59w UmwG-CZ folgende Rechte: Gläubiger von an einer grenzüberschreitenden Verschmelzung beteiligten Personen/Unternehmen, die ihre nicht fälligen Forderungen innerhalb von 3 Monaten nach der Bekanntmachung des Verschmelzungsplanes der grenzüberschreitenden Verschmelzung gemäß § 33 UmwG-CZ angemeldet haben, können eine ausreichende Sicherheit verlangen, wenn die Einbringlichkeit ihrer Forderungen infolge der Verschmelzung beeinträchtigt wird. Nach erfolglosem Ablauf dieser Frist erlischt dieses Recht. Wird zwischen dem Gläubiger und der an der grenzüberschreitenden Verschmelzung beteiligten Person/Unternehmen keine Einigung über die Art der Sicherung der Forderung erzielt, entscheidet über ausreichende Sicherheiten hinsichtlich der Art und Höhe der Forderung ein Gericht. Wenn der Gläubiger nachweist, dass die grenzüberschreitende Verschmelzung die Einbringlichkeit seiner Forderung erheblich beeinträchtigt und die an der grenzüberschreitenden Verschmelzung beteiligte Person keine ausreichenden Sicherheiten gestellt hat, kann er eine ausreichende Sicherheit verlangen, noch bevor die Umwandlung in das Handelsregister eingetragen wird. Das Recht auf die Gewährung einer Sicherheit haben Gläubiger, a) die ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung ihrer Forderungen im Insolvenzverfahren haben, b) die für die Zwecke des Insolvenzverfahren als gesicherte Gläubiger gelten, oder c) deren Forderungen erst nach der Eintragung der grenzüberschreitenden Verschmelzung im Handelsregister entstanden sind. Die übernehmende Gesellschaft als Alleinaktionärin der übertragenden Gesellschaft haftet für bis zum Wirksamwerden der grenzüberschreitenden Verschmelzung entstandene Schulden/Verbindlichkeiten der übertragenden Gesellschaft im gleichen Umfang wie vor dem Wirksamwerden der grenzüberschreitenden Verschmelzung. Vollständige Auskünfte über die Modalitäten der Ausübung ihrer Rechte können die Gläubiger unter folgender Anschrift kostenlos einholen: Inotec International a.s., Solné 1055, 763 26 Luhačovice, Tschechische Republik, ID: 283 05 582, Tschechische Republik. Die Inotec International a.s. hat keine Minderheitsgesellschafter, so dass Angaben über die Ausübung von deren Rechten entfallen.
HRB 253046: Blitz 19-347 GmbH, München, Theresienhöhe 30, c/o Blitzstart Holding AG, 80339 München. Neue Firma: Handtmann Inotec Holding GmbH. Neuer Sitz: Biberach a.d.Riß. Geschäftsanschrift: Arthur-Handtmann-Straße 23, 88400 Biberach a.d.Riß. Sitz verlegt nach Biberach a.d.Riß (nun Amtsgericht Ulm HRB 739425).
HRB 739425: Handtmann Inotec Holding GmbH, Biberach an der Riß, Arthur-Handtmann-Straße 23, 88400 Biberach an der Riß. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 14.11.2019. Die Gesellschafterversammlung vom 11.12.2019 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Der Sitz ist von München (Amtsgericht München HRB 253046) nach Biberach an der Riß verlegt. Bisher: "Blitz 19-347 GmbH"; nun: Neue Geschäftsanschrift: Arthur-Handtmann-Straße 23, 88400 Biberach an der Riß. Gegenstand geändert; nun: Gegenstand: Verwaltung von Beteiligungen an sowie die Geschäftsführung von Unternehmen. Gegenstand ist zudem die Entwicklung, Herstellung und der Vertrieb von Maschinen für die Lebensmittelindustrie und artverwandten Branchen. Ferner der Handel und der Vertrieb von Ersatz- und Zusatzteilen für diese Maschinen, sowie die Durchführung von Serviceleistungen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Bestellt als Geschäftsführer: Hahn, Hermann, Ummendorf, * ‒.‒.‒‒; Suchanka, Harald, Biberach an der Riß, * ‒.‒.‒‒. Nicht mehr Geschäftsführer: Gogalla, Katja, München, * ‒.‒.‒‒; Selnes, Randi Mette, München, * ‒.‒.‒‒.
HRB 253046: Blitz 19-347 GmbH, München, Theresienhöhe 30, c/o Blitzstart Holding AG, 80339 München. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 14.11.2019. Geschäftsanschrift: Theresienhöhe 30, c/o Blitzstart Holding AG, 80339 München. Gegenstand des Unternehmens: Verwaltung eigenen Vermögens. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Gogalla, Katja, München, * ‒.‒.‒‒; Selnes, Randi Mette, München, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.