3 |
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a)
Die Gesellschaft wird durch Abwickler vertreten.
Von Amts wegen eingetragen gemäß § 384
Absatz 2 FamFG.
b)
Ausgeschieden:
Abwickler:
Bork, Reinhard, Eilenburg, * ‒.‒.‒‒
Von Amts wegen eingetragen gemäß § 384
Absatz 2 FamFG. |
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b)
Das Insolvenzverfahren ist durch Beschluss des Amtsgerichts
Leipzig vom 14.11.2023, AZ: 410 IN 849/01, nach Vollzug der
Schlussverteilung aufgehoben worden. |
a)
20.12.2023
Grimm
b)
Beschluss Bl. 106-107
HB |
1 |
a)
Handwerker Hausbau Aktiengesellschaft
b)
Bienitz, OT Dölzig
c)
der Kauf, der Verkauf und die Verwaltung
bebauter und unbebauter Grundstücke, die
Errichtung von Bauwerken im eigenen
Namen für eigene und fremde Rechnung
oder die wirtschaftliche Baubetreuung im
fremden Namen für fremde Rechnung, die
Ausführung, Sanierung und Instandsetzung
von Bauwerken jeglicher Art, die
Vermietung von Geräten, die Vermietung
und Verpachtung von Grundstücken und
Gebäuden, die Miet- und Hausverwaltung
sowie die Verwaltertätigkeit nach dem
Wohnungseigentumsgesetz, der Abschluß
von Unternehmensverträgen. |
400.000,00
EUR |
a)
Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt
es die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die
Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder
oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit
einem Prokuristen vertreten.
b)
Vorstand:
Bork, Reinhard, Eilenburg, * ‒.‒.‒‒ |
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a)
Aktiengesellschaft
Satzung vom 09.04.1999 zuletzt geändert am 12.01.2000
b)
Die Gesellschaft ist auf Grund des Umwandlungsbeschlusses
vom 09. April 1999 durch Formwechsel der HANDWERKER
Hausbau GmbH mit dem Sitz in Bienitz, OT Dölzig
(Amtsgericht Leipzig HRB 14184) nach dem UmwG
entstanden.
Durch Beschluss des Amtsgerichts Leipzig vom 01. Juli 2001,
Az.: 95 IN 849/01. ist das Insolvenzverfahren über das
Vermögen der Gesellschaft eröffnet worden. Dadurch ist die
Gesellschaft aufgelöst. |
a)
09.04.2002
Hasselberger
b)
Tag der ersten
Eintragung: 21.09.1999.
Dieses Blatt ist zur
Fortführung auf EDV
umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle
des bisherigen
Registerblattes getreten.
Satzung Bl. 63-71 SB. |