Handwerkszirkel Düsseldorf GmbH, Düsseldorf, Ronsdorfer Straße 53, 40233 Düsseldorf. Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist gelöscht.
Handwerkszirkel Düsseldorf GmbH, Düsseldorf, Ronsdorfer Straße 53, 40233 Düsseldorf. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Ist nur ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, so vertreten diese die Gesellschaft gemeinsam. Jeder Liquidator kann von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden. Bestellt als Liquidator: Althaus, Elmar, Düsseldorf, * ‒.‒.‒‒, mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Handwerkszirkel Düsseldorf GmbH, Düsseldorf, (Ronsdorfer Straße 53, 40233 Düsseldorf).Nicht mehr Geschäftsführer: Lamontagne, Andreas Rene, Düsseldorf, * ‒.‒.‒‒.
Handwerkszirkel Düsseldorf GmbH, Düsseldorf (Ronsdorfer Straße 53, 40233 Düsseldorf). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 28.06.2005. Gegenstand: Die Erstellung von Dienstleistungen im Baugewerbe, insbesondere die Planung, Koordination und Durchführung von kleinen Bauvorhaben, die sich aus mehreren Gewerken zusammensetzen, sofern eine staatliche Genehmigung nicht erforderlich ist. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Jedem Geschäftsführer kann Einzelvertretungsbefugnis und/oder Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilt werden. Geschäftsführer: Althaus, Elmar, Düsseldorf, * ‒.‒.‒‒; Lamontagne, Andreas Rene, Düsseldorf, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels des Handwerkszirkel Düsseldorf e.V., Düsseldorf (AG Düsseldorf, VR 9105) nach Maßgabe des Beschlusses der Mitgliederversammlung vom 28.06.2005. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Die Vereinsmitglieder sind entsprechend ihrer bisherigen Mitgliedschaftsrechte an dem neuen Rechtsträger beteiligt. Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.