Handwerkszirkel Düsseldorf e.V., Düsseldorf (Höherweg 238, 40231 Düsseldorf). Der neue Rechtsträger wurde am 22.12.2005 in das Handelsregister (AG Düsseldorf HRB 53115) eingetragen.
Handwerkszirkel Düsseldorf e.V., Düsseldorf (Westfalenstr. 88, 40472 Düsseldorf). Der Verein ist nach Maßgabe des Beschlusses der Mitgliederversammlung vom 28.06.2005 im Wege des Formwechsels in die Handwerkszirkel Düsseldorf GmbH mit Sitz in Düsseldorf umgewandelt. Der Formwechsel wird erst wirksam mit der Eintragung des Rechtsträgers neuer Rechtsform. Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Die Mitglieder des Vereins werden nach Maßgabe des § 276 Abs. 2 Nr. 3 UmwG an der Gesellschaft neuer Rechtsform beteiligt.