HRB 41839: Handy Lade Punkt GmbH, Oberbillig, Am Heidenborn 17, 54331 Oberbillig. Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist gelöscht. Das Registerblatt ist geschlossen.
HRB 41839: Handy Lade Punkt GmbH, Oberbillig, Am Heidenborn 17, 54331 Oberbillig. Ist nur ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, so wird die Gesellschaft durch die Liquidatoren gemeinsam vertreten. Nicht mehr Geschäftsführer nunmehr Liquidator: Frost, Matthias, Oberbillig, * ‒.‒.‒‒. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
Handy Lade Punkt GmbH, Oberbillig, Am Heidenborn 17, 54331 Oberbillig. Neues Stammkapital: 35.650,00 EUR. Die Gesellschafterversammlung vom 25.09.2013 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 (Stammkapital) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 10.650,00 EUR auf 35.650,00 EUR zum Zwecke der grenzüberschreitenden Verschmelzung mit der Handy Lade Punkt GmbH (Österreich) (Handelsgericht Wien FN 300435t) beschlossen.
Handy Lade Punkt GmbH, Oberbillig, Am Heidenborn 17, 54331 Oberbillig. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 25.09.2013 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 25.09.2013 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 24.09.2013 mit der Handy Lade Punkt GmbH (Österreich) mit Sitz in Wien (Handelsgericht Wien FN 300435t) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Handy Lade Punkt GmbH, Oberbillig, Am Heidenborn 17, 54331 Oberbillig. Gemäß § 122 d UmwG wurde der Entwurf des Verschmelzungsplans vom 28.06.2013 beim Handelsregister eingereicht. An der grenzüberschreitenden Verschmelzung sind beteiligt: Als übertragender Rechtsträger die Handy Lade Punkt GmbH (Österreich), eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung österreichischen Rechts, mit Sitz in Wien, eingetragen im Firmenbuch des Handelsregisters Wien und er Registrierungsnummer FN 300435 t. Als übernehmender Rechtsträger die Handy Lade Punkt GmbH (Deutschland), eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach deutschem Recht, mit Sitz in Oberbillig, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Wittlich unter HRB 41839. Die Verschmelzung wird keine negativen Auswirkungen auf die Gläubiger der beteiligten Gesellschaften entfalten, da auch nach der Verschmelzung die geschäftlichen Aktivitäten der Handy Lade Punkt Österreich in Wien als Niederlassung der Handy Lade Punkt Deutschland fortgeführt werden. Den Gläubigern der Handy Lade Punkt GmbH (Deutschland) ist, wenn sie innerhalb von sechs Monaten nach Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, gemäß § 122a Abs. 2 i.V.m. § 22 UmwG Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Die Gläubiger der Handy Lade Punkt GmbH (Deutschland) haben ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich zu richen an: Handy Lade Punkt GmbH, Am Heidenborn 17, D-54331 Oberbillig. Dieses Recht steht den Gläubigern der Handy Lade Punkt GmbH (Deutschland) jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderungen gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht jedoch solchen Gläubigern nicht zu, die im Fall des Insolvenzverfahrens ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichteten und behördlich überwachten Deckungsmasse haben. Die Gläubiger der Handy Lade Punkt GmbH (Österreich) haben ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich zu richten an: Handy Lade Punkt GmbH, Mooslackengasse 17/Top 3121, A-1190 Wien. Gemäß § 13 Abs.1 öEU-VerschG ist den Gläubigern der Handy Lade Punkt GmbH (Österreich) wenn sie sich binnen zwei Monaten nach dem Tag, an dem der Verschmelzungsplan bekannt gemacht worden ist, schriftlich zu diesem Zweck melden, für bis dahin entstehende Forderungen Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht jedoch sochen Gläubigern nicht zu, die im Fall des Insolvenzverfahrens ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz erreichteten und behördlich überwachten Deckungsmasse haben. Bekannte Gläubiger der Handy Lade Punkt GmbH (Österreich) werden darüber hinaus noch unmittelbar verständigt werden.Die Geschäftsanteile der Handy Lade Punkt GmbH (Deutschland) werden ausschließlich von einem Gesellschafter gehalten. Es gibt insoweit keine Minderheitsgesellschafter. Die maßgebliche Anschrift fürvollständige und kostenlose Auskünfte gemäß § 122 d Ziffer 4 UmwG lautet: 54331 Oberbillig, Am Heidenborn 17.
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