Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
14 |
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b)
Geändert (Vertretung), nun
Vorstand:
Mohrdiek, Heiko, Hamburg, * ‒.‒.‒‒
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter
eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. |
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a)
08.04.2024
Düsterhöft |
13 |
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b)
Nicht mehr
Vorstand:
Graventein, Hagen, Berlin, * ‒.‒.‒‒ |
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a)
12.12.2022
Zacharias |
HRB 141806: Hanf Aktiengesellschaft, Hamburg, Feldstraße 60, 20357 Hamburg. Durch Beschluss des Vorstandes vom 11.11.2021 mit Zustimmung des Aufsichtsrates vom selben Tag ist unter teilweiser Ausnutzung des am 01.09.2021 eingetragenen genehmigten Kapitals das Grundkapitals um 10.000,00 EUR auf 89.300,00 EUR erhöht worden. Die Kapitalerhöhung ist durchgeführt. Durch Beschluss des Aufsichtsrates vom 11.11.2021 ist die Satzung in den §§ 3 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals), 4 Abs. 1 und 5 Abs. 1 (Genehmigtes Kapital) geändert worden. 89.300,00 EUR. Das genehmigte Kapital beträgt nunmehr noch 29.650,00 EUR. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Der Erhöhungsbetrag des Grundkapitals ist eingeteilt in 10.000 Stückaktien, die alle auf den Namen lauten. Das Grundkapital von nunmehr 89.300 EUR ist eingeteilt in 89.300 Stückaktien.
HRB 141806: Hanf Aktiengesellschaft, Hamburg, Feldstraße 60, 20357 Hamburg. Geändert (Vertretung), nun Vorstand: Graventein, Hagen, Berlin, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt.
HRB 141806: Hanf Aktiengesellschaft, Hamburg, Feldstraße 60, 20357 Hamburg. Die Hauptversammlung vom 25.08.2021 hat die Änderung der Satzung in § 5 (Genehmigtes Kapital) beschlossen. Der Vorstand wird für die Dauer von fünf Jahren vom Tag der Eintragung dieses genehmigten Kapitals im Handelsregister ermächtigt, das Grundkapital bis zu einem Nennbetrag in Höhe von EUR 39.650,00 durch Ausgabe neuer auf den Namen lautender Stamm-Aktien und/oder auf den Namen lautender stimmrechtsloser Vorzugs-Aktien unter Einhaltung der Grenze gemäß § 139 Abs. 2 AktG gegen Geldeinlagen oder Sacheinlagen einmalig oder mehrmalig zu erhöhen (Genehmigtes Kapital). Der Vorstand ist ermächtigt, das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht:
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