Hanke Tissue GmbH, Dortmund (Gernotstr. 18, 44319 Dortmund). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden MBB Industries AG am 20.12.2006 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Hanke Tissue GmbH, Dortmund (Gernotstr. 18, 44319 Dortmund). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 23.11.2006 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 23.11.2006 und der Hauptversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 23.11.2006 mit der MBB Industries AG mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRB 97470) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Hanke Tissue GmbH, Dortmund (Gernotstr. 18, 44319 Dortmund). Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 03.11.2006 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 03.11.2006 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 03.11.2006 mit der Hanke Papier GmbH mit Sitz in Dortmund (Amtsgericht Dortmund, HRB 19173) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Hanke Tissue GmbH, Dortmund (Gernotstr. 18, 44319 Dortmund). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 24.05.2006 Die Gesellschafterversammlung vom 29.06.2006 hat die vollständige Neufassung des Gesellschaftsvertrages unter Änderung der §§ 1 (Firma und Sitz) und 2 (Gegenstand des Unternehmens) und mit ihr die Sitzverlegung von Berlin (bisher Amtsgericht Berlin-Charlottenburg HR B 102220 B) nach Dortmund beschlossen. Gegenstand: die Verwaltung eigenen Vermögens, insbesondere das Halten von Beteiligungen an Unternehmen der Papier- und Tissue-Industrie. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Freimuth, Gert-Maria, Münster, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nicht mehr Geschäftsführer: Borcherdt, Antje, Berlin, * ‒.‒.‒‒.