Hannen und Stein Industriebedarf GmbH, Krefeld, Heinrich-Malina-Straße 103 c, 47809 Krefeld. Die Gesellschaft ist nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 22.08.2011 im Wege des Formwechsels in die Hannen und Stein GmbH & Co. KG mit Sitz in Krefeld (AG Krefeld, 40 AR 387/2011) umgewandelt. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
47809 Krefeld
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Amtsgericht: Krefeld
Rechtsform: GmbH