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Hanneward + Dietz Verwaltungs GmbH, Neuwied (HRB 13608) inaktiv

Firmendaten

Anschrift
Langendorfer Str. 151
56564 Neuwied
Frühere Anschriften: 0
Keine frühere Adresse vorhanden
Kontaktmöglichkeit
Telefon: keine Angabe
Fax: keine Angabe
E-Mail: keine Angabe
Webseite: keine Angabe
Netzwerke:
Details zum Unternehmen
Gründung: keine Angabe
Mitarbeiterzahl: im Vollprofil enthalten
Stammkapital: keine Angabe
Branche: 1 im Vollprofil enthalten
Register
Registernr.: HRB 13608
Amtsgericht: Montabaur
Rechtsform: GmbH
Kurzzusammenfassung zum Unternehmen
Die Hanneward + Dietz Verwaltungs GmbH aus Neuwied war im Handelsregister Montabaur unter der Nummer HRB 13608 verzeichnet. Nach der Gründung am hat die Hanneward + Dietz Verwaltungs GmbH ihren Standort nicht geändert. Der Unternehmensgegenstand war laut eigener Angabe 'Stellung eines persönlich haftenden Gesellschafters der "Hanneward + Dietz Zahntechnik GmbH & Co. KG" mit dem Sitz in Neuwied.' Die Hanneward + Dietz Verwaltungs GmbH wies zuletzt einen Entscheider in der ersten Führungsebene auf (z.B. Geschäftsführer und Prokuristen).
(Letzte Profiländerung: 14.05.2020)

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Registermeldungen 2

Calendar 12.09.2019
Veränderung

HRB 13608: Hanneward + Dietz Verwaltungs GmbH, Neuwied, Langendorfer Str. 151, 56564 Neuwied. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 25.07.2019 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 25.07.2019 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 25.07.2019 mit der Hanneward + Dietz Zahntechnik GmbH & Co. KG mit Sitz in Neuwied (Amtsgericht Montabaur, HRA 20088) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Die Verschmelzung ist wirksam mit der zeitgleich erfolgten Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Das Registerblatt ist geschlossen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Calendar 28.12.2005
Veränderung

Hanneward + Dietz Zahntechnik GmbH, Neuwied (Langendorfer Str. 151, 56564 Neuwied). Die Gesellschafterversammlung vom 20.12.2005 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma, Sitz) und in § 2 (Gegenstand) und mit ihr die Änderung der Firma und des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Neue Firma: Hanneward + Dietz Verwaltungs GmbH. Neuer Unternehmensgegenstand: Stellung eines persönlich haftenden Gesellschafters der "Hanneward + Dietz Zahntechnik GmbH & Co. KG" mit dem Sitz in Neuwied.