Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
7 |
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b)
Nicht mehr
Geschäftsführer:
Bolscho, Sven, Hüde, * ‒.‒.‒‒ |
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a)
05.03.2024
Hecht
b)
Fall 10 |
HRB 206045: Hannker Dental GmbH, Hüde, Ludwig-Gefe-Straße 28, 49448 Hüde. Bestellt als Geschäftsführer: Bolscho, Sven, Hüde, * ‒.‒.‒‒.
HRB 206045: Hannker Dental GmbH, Hüde, Ludwig-Gefe-Straße 28, 49448 Hüde. Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 21.06.2021 wirksam geworden. Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
HRB 206045: Hannker Dental GmbH, Hüde, Ludwig-Gefe-Straße 28, 49448 Hüde. 60.000,00 EUR. Die Gesellschafterversammlung vom 30.12.2020 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital und Geschäftsanteile) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 30.000,00 von 30.000,00 auf 60.000,00 EUR zum Zwecke der Übernahme des gesamten operativen Betriebes der Zahntechnisches Laboratorium Fritz Schumacher GmbH mit Sitz in Bünde (Amtsgericht Bad Oeynhausen HRB 7781) im Wege der Ausgliederung zur Übernahme beschlossen. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 30.12.2020 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung sowie der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers jeweils vom selben Tage Teile des Vermögens der Zahntechnisches Laboratorium Fritz Schumacher GmbH mit Sitz in Bünde (Amtsgericht Bad Oeynhausen HRB 7781), nämlich den gesamten operativen Betrieb, im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 206045: Hannker Dental GmbH, Hüde, Ludwig-Gefe-Straße 28, 49448 Hüde. 30.000,00 EUR. Die Gesellschafterversammlung vom 30.08.2017 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital und Geschäftsanteile) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um EUR 5.000,00 zum Zwecke der Verschmelzung mit der CNC Hannker GmbH mit Sitz in Hüde (Amtsgericht Walsrode, HRB 204697) beschlossen. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 30.08.2017 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 30.08.2017 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 30.08.2017 mit der CNC Hannker GmbH mit Sitz in Hüde (Amtsgericht Walsrode, HRB 204697) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
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