HRB 1105: Hanno-Stoffe GmbH, Hof (Saale), Hauptstr. 16, 95028 Hof. Die Gesellschafterversammlung vom 22.03.2022 hat die Änderung der §§ 13 (Tod eines Gesellschafters) und 16 (Verfügung über Geschäftsanteile) des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Bestellt: Geschäftsführer: Jahn, Roland, Hof, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HRB 1105:Hanno-Stoffe GmbH, Hof (Saale), Hauptstr. 16, 95028 Hof.Die Gesellschafterversammlung vom 13.03.2014 hat die Änderung des § 15 (Abfindung) des Gesellschaftsvertrages beschlossen.
HANNO-STOFFE GMBH, Hof (Saale), Hauptstr. 16, 95028 Hof.Die Gesellschafterversammlung vom 20.09.2010 hat den Gesellschaftsvertrag neu gefasst. Dabei wurde u.a. geändert: Firma und Gegenstand. Firma geändert, nun: Neue Firma: Hanno-Stoffe GmbH. Gegenstand geändert, nun: Neuer Unternehmensgegenstand: Die Herstellung, die Manipulation und der Vertrieb von Stoffen und anderen textilen Erzeugnissen.
HANNO STOFFE Verwaltungs-GmbH, Hof (Saale) (Hauptstr. 16, 95028 Hof). Die Gesellschafterversammlung vom 19.08.2008 hat die Umstellung des Stammkapitals auf Euro sowie gleichzeitig die Erhöhung des Stammkapitals um 74.435,41EUR auf 100.000,00 EUR zur Durchführung der Verschmelzung mit der HANNO STOFFE GmbH & Co Kommanditgesellschaft mit dem Sitz in Hof und die Änderung der §§ 1 (Firma), 5 (Stammkapital), 7 (Gesellschafterversammlung) und 14 (Bekanntmachungen) des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Firma geändert, nun: Neue Firma: HANNO-STOFFE GMBH. Neues Stammkapital: 100.000,00 EUR.
HANNO-STOFFE GMBH, Hof (Saale) (Hauptstr. 16, 95028 Hof). Die HANNO STOFFE GmbH & Co Kommanditgesellschaft mit dem Sitz in Hof (Amtsgericht Hof HRA 2561) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 19.08.2008 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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