Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
15 |
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b)
Bestellt als
Geschäftsführer:
Jungsthöfel, Clemens, Hannover, * ‒.‒.‒‒ |
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a)
30.08.2024
Mitrovic
b)
Fall 22 |
14 |
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b)
Nicht mehr
Geschäftsführer:
Brock, Olaf, Hannover, * ‒.‒.‒‒ |
Gesamtprokura gemeinsam mit einem
Geschäftsführer oder einem anderen
Prokuristen:
Willner, Christiane, Hemmingen, * ‒.‒.‒‒ |
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a)
26.01.2024
Mitrovic
b)
Fall 21 |
HRB 60691: Hannover Rück Beteiligung Verwaltungs-GmbH, Hannover, Karl-Wiechert-Allee 50, 30625 Hannover. Personenbezogene Daten geändert, nun: Geschäftsführer: Dr.jur. Pickel, Michael, Hannover, * ‒.‒.‒‒.
HRB 60691: Hannover Rück Beteiligung Verwaltungs-GmbH, Hannover, Karl-Wiechert-Allee 50, 30625 Hannover. Die Gesellschafterversammlung vom 08.10.2020 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital, Stammeinlagen) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 1.000.000,00 EUR auf 41.000.000,00 EUR beschlossen.
HRB 60691: Hannover Rück Beteiligung Verwaltungs-GmbH, Hannover, Karl-Wiechert-Allee 50, 30625 Hannover. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 29.05.2019 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 29.05.2019 und der Hauptversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 29.05.2019 mit der Hannover Life Re AG mit Sitz in Hannover (Amtsgericht Hannover HRB 203202) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
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