Hannover Tourismus GmbH (HTG), Hannover (Prinzenstr. 6, 30159 Hannover). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Hannover Marketing und Tourismus GmbH am 08.08.2008 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Die Gesellschaft ist erloschen.
Hannover Tourismus GmbH (HTG), Hannover (Prinzenstr. 6, 30159 Hannover). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 03.06.2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom gleichen Tag mit der Hannover Marketing GmbH (HMG) - nunmehr firmierend unter Hannover Marketing und Tourismus GmbH - mit Sitz in Hannover (Amtsgericht Hannover HRB 59223) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
Hannover Tourismus GmbH (HTG), Hannover (Prinzenstr. 6, 30159 Hannover). Bestellt als Geschäftsführer: Nolte, Christian, Hannover, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.