HRB 206804: HannoverRadio GmbH, Garbsen, Robert-Hesse-Straße 3, 30827 Garbsen. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Heureka Radio GmbH am 02.10.2019 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Die Gesellschaft ist erloschen.
HRB 206804: HannoverRadio GmbH, Garbsen, Robert-Hesse-Straße 3, 30827 Garbsen. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 29.08.2019 mit Ergänzung vom 18.09.2019 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 29.08.2019 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 29.08.2019 mit der Heureka Radio GmbH mit Sitz in Garbsen (Amtsgericht Hannover HRB 60761) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
HRB 206804: HannoverRadio GmbH, Garbsen, An der Feuerwache 4, 30823 Garbsen. Geschäftsanschrift: Robert-Hesse-Straße 3, 30827 Garbsen.
DI Media Beteiligungs GmbH, Garbsen, An der Feuerwache 4, 30823 Garbsen. Die Gesellschafterversammlung vom 23.08.2011 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Abs. 1 und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen. Neue Firma: HannoverRadio GmbH.
DI Media Beteiligungs GmbH, Garbsen, An der Feuerwache 4, 30823 Garbsen. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 22.08.2011 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 22.08.2011 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 22.08.2011 mit der HannoverRadioBeteiligungs GmbH mit Sitz in Garbsen (Amtsgericht Hannover HRB 61362) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
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