Hannoversches Wochenblatt Verlagsgesellschaft mbH & Co. KG, Hannover, Bemeroder Str. 58, 30559 Hannover.Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Sonntags-Medien GmbH & Co. KG am 30.07.2009 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Die Gesellschaft ist erloschen.
Hannoversches Wochenblatt Verlagsgesellschaft mbH & Co. KG, Hannover, Bemeroder Str. 58, 30559 Hannover.Geschäftsanschrift: Bemeroder Str. 58, 30559 Hannover. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 23.06.2009 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 23.06.2009 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 23.06.2009 mit der Sonntags-Medien GmbH & Co. KG mit Sitz in Hannover (Amtsgericht Hannover HRA 26781) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.