HRA 70672: Hans Beyer Kommanditgesellschaft (GmbH & Co.), Hamburg, Porgesring 22, 22113 Hamburg. Die Firma ist erloschen; von Amts wegen gemäß § 31 Absatz 2 Satz 2, § 6 Absatz 1 HGB eingetragen.
HRA 70672: Hans Beyer Kommanditgesellschaft (GmbH & Co.), Hamburg, Porgesring 22, 22113 Hamburg. Das Registergericht beabsichtigt, die im Handelsregister eingetragene Firma von Amts wegen nach § 31 Abs. 2 HGB zu löschen. Die Frist zur Erhebung eines Widerspruchs gegen die beabsichtigte Löschung wird auf 3 Monate festgesetzt.
Hans Beyer Kommanditgesellschaft (GmbH & Co.), Hamburg, Porgesring 22, 22113 Hamburg.Durch Beschluss des Amtsgerichts Hamburg (67a IN 402/09) vom 30.09.2009 ist über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
Hans Beyer Kommanditgesellschaft (GmbH & Co.), Hamburg, Porgesring 22, 22113 Hamburg.Geschäftsanschrift: Porgesring 22, 22113 Hamburg. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter sowie dessen jeweilige Geschäftsführer sind befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Hans Beyer Kommanditgesellschaft (GmbH & Co.), Hamburg (Porgesring 22, 22113 Hamburg). Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 10.08.2006 mit Änderung vom 18.10.2006 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 10.08.2006 mit Änderung vom 18.10.2006 und der Gesellschafterversammlungen der Firma Kommanditgesellschaft HOBAU-Elemente G.m.b.H. & Co. sowie der Firma Carsten Beyer Holzbau Betriebs GmbH vom 10.08.2006 mit Änderung vom 18.10.2006 mit der Kommanditgesellschaft HOBAU-Elemente G.m.b.H. & Co. mit Sitz in Hamburg (AG Hamburg HRA 71526) sowie mit der Carsten Beyer Holzbau Betriebs GmbH mit Sitz in Hamburg (AG Hamburg HRB 15113) als übertragende Rechtsträger verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.