Hans Bley GmbH., Koblenz, Andernacher Str. 199 - 203, 56070 Koblenz. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden BLEY Transporter-Handel GmbH am 21.09.2011 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Das Registerblatt ist geschlossen.
Hans Bley GmbH., Koblenz, Andernacher Str. 199 - 203, 56070 Koblenz. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 19.08.2011 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 19.08.2011 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 19.08.2011 mit der BLEY Transporter-Handel GmbH mit Sitz in Koblenz (Amtsgericht Koblenz HRB 6894) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.