Hans Breitenbach & Sohn GmbH & Co. KG, Witten (Koksstraße 6, 58135 Hagen). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Bohrmann & Breitenach GmbH am 13.08.2010 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Hans Breitenbach & Sohn GmbH & Co. KG, Witten (Bebbelsdorf 75, 58454 Witten). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 28.06.2010 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 28.06.2010 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 28.06.2010 mit der Bohrmann & Breitenbach GmbH mit Sitz in Hagen (Amtsgericht Hagen, HRB 3907) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.